Altersteilzeit: Im Blockmodell gibt es keinen Urlaub in der Freistellungsphase

Urlaub kann nur für die Zeit der aktiven Tätigkeit beansprucht werden.
Handlungsempfehlung Lehrkräfte, die in Altersteilzeit gehen, sollten bestehende Urlaubstage noch während der aktiven Phase nehmen. In der Freistellungsphase haben sie kein Recht auf finanzielle Abgeltung. Der konkrete Fall Ein Mitarbeiter hatte mit seinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell abgeschlossen. Nach einer 2-jährigen regulären Tätigkeit schloss sich die Freistellungsphase für weitere 2 Jahre an. Im letzten
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Feedback-Tools im Unterricht: Diese Werkzeuge helfen Ihnen bei Rückmeldungen

Ein Kollege referierte letztes Jahr über den Einsatz von Feedback-Werkzeugen und sprach vom „Öffnen des Johari-Fensters“. Ähnlich dem Bild vom Eisberg, bei dem nur die Spitze sichtbar und der weit

Bei Krankheit verfällt Urlaub auch ohne Hinweis

Handlungsempfehlung Sind Angestellte längerfristig arbeitsunfähig erkrankt, muss der Dienstherr keinen Hinweis geben, wie viel Urlaub aus der Vergangenheit noch besteht und dass er unter Umständen verfällt. Der konkrete Fall Ein