Altersteilzeit: Im Blockmodell gibt es keinen Urlaub in der Freistellungsphase

Urlaub kann nur für die Zeit der aktiven Tätigkeit beansprucht werden.
Handlungsempfehlung Lehrkräfte, die in Altersteilzeit gehen, sollten bestehende Urlaubstage noch während der aktiven Phase nehmen. In der Freistellungsphase haben sie kein Recht auf finanzielle Abgeltung. Der konkrete Fall Ein Mitarbeiter hatte mit seinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag im Blockmodell abgeschlossen. Nach einer 2-jährigen regulären Tätigkeit schloss sich die Freistellungsphase für weitere 2 Jahre an. Im letzten
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Teaser
Epileptischer Anfall – Wie die Haftung aussieht, wenn eine Hilfsmaßnahme schiefgeht

Auch Lehrer machen Fehler. Gerade in Situationen, in denen sie nicht hundertprozentig sicher sind und nicht über genügend Fachwissen verfügen, wie beispielsweise bei medizinischen Hilfsmaßnahmen, kann es geschehen, dass Fehler

Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit muss die neue Erkrankung bewiesen werden

Handlungsempfehlung Hohe Hürden für eine 12-wöchige Entgeltfortzahlung: Das LAG Niedersachsen hat bestätigt, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass die Genesung von der 1. Erkrankung nachgewiesen wird. Der konkrete Fall Eine