Arbeitgeber muss nicht über Gesetzesänderung informieren

Arbeitnehmer haben bei nicht erfolgter Information keinen Schadenersatzanspruch.
Handlungsempfehlung Als öffentlicher Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, Auskünfte über Beitragspflichten des Arbeitnehmers zu erteilen. Verweisen Sie besser an die zuständigen Stellen wie z. B. die Krankenkasse. Der konkrete Fall Im öffentlichen Dienst wurde im Jahr 2003 ein Tarifvertrag abgeschlossen, wonach Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Entgeltumwandlung zur Verbesserung ihrer Altersvorsorge wahrnehmen konnten. Ein betroffener
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Teaser
Sonderpädagogischer Förderbedarf: Dieser Test verschafft Ihnen Klarheit

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Falsche Angaben in der Bewerbung berechtigen zur Anfechtung

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