Arbeitgeber muss nicht über Gesetzesänderung informieren

Arbeitnehmer haben bei nicht erfolgter Information keinen Schadenersatzanspruch.
Handlungsempfehlung Als öffentlicher Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet, Auskünfte über Beitragspflichten des Arbeitnehmers zu erteilen. Verweisen Sie besser an die zuständigen Stellen wie z. B. die Krankenkasse. Der konkrete Fall Im öffentlichen Dienst wurde im Jahr 2003 ein Tarifvertrag abgeschlossen, wonach Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst eine Entgeltumwandlung zur Verbesserung ihrer Altersvorsorge wahrnehmen konnten. Ein betroffener
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Herzlich willkommen, Lehrkräfte!

Zu Beginn des neuen Schuljahres oder auch in Vertretungssituationen während des Schuljahres heißen Sie Lehrkräfte an Ihrer Schule willkommen. Diese Lehrkräfte müssen eingearbeitet werden. Sie brauchen Informationen, wie Ihre Schule

Verbeamtete Lehrkräfte sind möglicherweise unterbezahlt

Handlungsempfehlung Sollte das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung folgen, wäre dies ein Paukenschlag. Das gesamte Besoldungssystem müsste dann auf den Prüfstand gestellt werden. Es bleibt, die Entscheidung abzuwarten. Der konkrete Fall Mehrere