„Bugwellenstunden“ müssen bezahlt werden

Wer für Mehrarbeit keinen Freizeitausgleich nehmen kann, dem steht ein finanzieller Ausgleich zu.
Handlungsempfehlung Mehrarbeit von Lehrkräften ist grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Lässt dies der reguläre Schulbetrieb nicht zu, haben Sie und Ihre Kollegen Chancen, den finanziellen Ausgleich zu verlangen. Der konkrete Fall Zwei pensionierte Lehrer klagten auf Bezahlung sogenannter „Bugwellenstunden“. Diese hatten sie zusätzlich zu ihrem regulären Unterrichtsdeputat gehalten. Ein dienstrechtlicher Zeitausgleich war jedoch nicht möglich. Beide
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Teaser
Kranke Kinder und Co. – In diesen Fällen dürfen Lehrkräfte zu Hause bleiben

Wie schnell erkranken Kinder urplötzlich, haben hohes Fieber und niemand ist da, der das Kind betreuen kann. Kurzfristiger Bedarf an Freistellungen ist deshalb auch im Schuldienst vonnöten – auch dann,

Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Dienstfrei am Rosenmontag

Handlungsempfehlung Stellen Sie klar, dass jeder einen Urlaubstag in Anspruch nehmen kann. Alternativ setzen Sie an Ihrer Schule einen sogenannten beweglichen Ferientag ein. Der konkrete Fall Ein Beamter verlangte in