„Bugwellenstunden“ müssen bezahlt werden

Wer für Mehrarbeit keinen Freizeitausgleich nehmen kann, dem steht ein finanzieller Ausgleich zu.
Handlungsempfehlung Mehrarbeit von Lehrkräften ist grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Lässt dies der reguläre Schulbetrieb nicht zu, haben Sie und Ihre Kollegen Chancen, den finanziellen Ausgleich zu verlangen. Der konkrete Fall Zwei pensionierte Lehrer klagten auf Bezahlung sogenannter „Bugwellenstunden“. Diese hatten sie zusätzlich zu ihrem regulären Unterrichtsdeputat gehalten. Ein dienstrechtlicher Zeitausgleich war jedoch nicht möglich. Beide
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Teaser
Epileptischer Anfall – Wie die Haftung aussieht, wenn eine Hilfsmaßnahme schiefgeht

Auch Lehrer machen Fehler. Gerade in Situationen, in denen sie nicht hundertprozentig sicher sind und nicht über genügend Fachwissen verfügen, wie beispielsweise bei medizinischen Hilfsmaßnahmen, kann es geschehen, dass Fehler

Teilzeitlehrkraft bekommt nicht mehr Geld bei Klassenfahrt

Handlungsempfehlung Teilzeitkräfte, die vollumfänglich an einer Klassenfahrt teilnehmen, erhalten keine zusätzliche Vergütung – können bei Ihnen als Schulleiter jedoch einen zeitlichen Ausgleich geltend machen. Der konkrete Fall Eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft