„Bugwellenstunden“ müssen bezahlt werden

Wer für Mehrarbeit keinen Freizeitausgleich nehmen kann, dem steht ein finanzieller Ausgleich zu.
Handlungsempfehlung Mehrarbeit von Lehrkräften ist grundsätzlich in Freizeit auszugleichen. Lässt dies der reguläre Schulbetrieb nicht zu, haben Sie und Ihre Kollegen Chancen, den finanziellen Ausgleich zu verlangen. Der konkrete Fall Zwei pensionierte Lehrer klagten auf Bezahlung sogenannter „Bugwellenstunden“. Diese hatten sie zusätzlich zu ihrem regulären Unterrichtsdeputat gehalten. Ein dienstrechtlicher Zeitausgleich war jedoch nicht möglich. Beide
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Teaser
In 7 Schritten Eltern von hochsensiblen Kindern nachhaltig unterstützen

Als die Tür mit Wucht ins Schloss fiel, war ich kurz sprachlos. Damit hatte ich nicht gerechnet. Ludwigs Eltern hatten mir klargemacht: Ihr Sohn sei kein Sensibelchen. Hochsensibilität ist nichts,

So müssen Sie die Hauptvertretung für Schwerbehinderte beteiligen

Handlungsempfehlung Achten Sie darauf, dass immer dann, wenn personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Lehrkräften vorgenommen werden sollen, auf der richtigen Ebene die richtige Beteiligung erfolgt. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin war