Corona: Kein Mindestabstand in Grundschulen

In sächsischen Grundschulen muss der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden.
Handlungsempfehlung Wenn Ihr Bundesland Regelschulunterricht wieder zulässt, müssen nicht zwingend Abstandsregelungen eingehalten werden. Sie können sich gegenüber Lehrkräften auf folgendes Urteil berufen. Der konkrete Fall Seit dem 18. Mai werden in Sachsen Schüler wieder regulär unterrichtet. Der Unterricht erfolgt unter strengen Hygienevorschriften, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50
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Interaktive Geographie – mit diesen Werkzeugen arbeiten Ihre Lernenden fachspezifisch in Erdkunde

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Windpocken: Schulverbot ist zulässig

Handlungsempfehlung Das Schulbetretungsverbot ist eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Erkrankungen. Eltern können sich gegen diese Schutzmaßnahme nicht wehren. Der konkrete Fall 2 Kinder einer Grundschule in Thüringen