Corona: Kein Mindestabstand in Grundschulen

In sächsischen Grundschulen muss der Mindestabstand nicht zwingend eingehalten werden.
Handlungsempfehlung Wenn Ihr Bundesland Regelschulunterricht wieder zulässt, müssen nicht zwingend Abstandsregelungen eingehalten werden. Sie können sich gegenüber Lehrkräften auf folgendes Urteil berufen. Der konkrete Fall Seit dem 18. Mai werden in Sachsen Schüler wieder regulär unterrichtet. Der Unterricht erfolgt unter strengen Hygienevorschriften, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50
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Kürzlich spülte es ein Werkzeug in meine Twitter-Timeline, dessen Einsatzmöglichkeiten sich mir erst auf den 2. Blick erschlossen. „Satzklax! – Lernsoftware Basisgrammatik Deutsch“ – so der wenig aufregende Titel des Tools.

Schülertablet kann pandemiebedingter Mehrbedarf sein

Handlungsempfehlung Bei Corona-bedingtem Homeschooling haben Schüler im Hartz-IV-Bezug jetzt die Möglichkeit, für die Anschaffung eines PCs oder eines Tablets für den digitalen Unterricht von zu Hause 150 € zu erhalten.