Die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos ist unwirksam

Die fehlende Beteiligung des Personalrats führt zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung.
Handlungsempfehlung Ist die Kündigung einer Lehrkraft beabsichtigt, müssen Ihrem Personalrat in jedem Fall sämtliche für die Kündigung maßgeblichen und ausschlaggebenden Gründe mitgeteilt werden. Der konkrete Fall Ein Lehrer trug verschiedene Tätowierungen mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“. Solche Tätowierungen sind als rechtsextrem eingestuft. Das Land Brandenburg, bei
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Datenübermittlung an das Gesundheitsamt

Treten an Ihrer Schule ansteckende Krankheiten auf, sind Sie – wenn die Voraussetzungen des § 34 IfSG erfüllt sind – verpflichtet, die Krankheitsfälle namentlich dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Darüberhinausgehende Informationen

Eine verspätete Wiedereingliederung führt zu Schadenersatz

Handlungsempfehlung Kümmern Sie sich als Schulleiter frühzeitig um eine Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Lehrkräften und Lehrkräften mit Schwerbehinderung. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin war als Lehrerin beschäftigt. Nach langer Erkrankung