Die Suspendierung einer Grundschulleiterin ist gerechtfertigt

Wer Corona-Schutzmaßnahmen nicht umsetzt, riskiert seinen Job.
Handlungsempfehlung Auch wenn es anstrengend ist: Die landesweiten Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind an Schulen zwingend umzusetzen. Halten Sie sich unbedingt dran, ansonsten riskieren Sie Ihren Job. Der konkrete Fall Die Leiterin einer Grundschule hat entgegen der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske wiederholt gegen diese Verpflichtung verstoßen. Im April 2021 benachrichtigte sie die
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Teaser
Depressionen bei Schülerinnen und Schülern – ziehen Sie mit den Eltern an einem Strang

Depressionen bei Schülerinnen und Schülern (SuS) sind kein neues Phänomen. Die Corona-Pandemie hat allerdings dazu geführt, dass psychische Erkrankungen offen zutage getreten sind, verstärkt wurden oder neu entstanden sind. Insgesamt

Maskenpflicht ist auch im Präsenzunterricht verhältnismäßig

Handlungsempfehlung Auch ein ärztliches Attest, das hier nicht vorgelegt wurde, führt nicht immer zu einer Entbindung der Pflicht, eine Maske im Unterricht zu tragen. Es muss die konkrete Beeinträchtigung angeben.