Die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung ist Pflicht

Der elektronische Zugang zu Bewerbungsunterlagen genügt nicht.
Handlungsempfehlung Bei Stellenauschreibungen müssen Sie Ihre Schwerbehindertenvertretung unterrichten. Verfahrensfehler lösen Entschädigungsansprüche eines abgelehnten Bewerbers mit Schwerbehinderung aus. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Bewerberin mit einem GdB 90 bewarb sich auf eine ausgeschriebene Stelle. Beim Arbeitgeber wurde jede eingehende Bewerbung mittels eines elektronischen Recruiting-Verfahrens erfasst und bearbeitet. Die Schwerbehindertenvertretung hatte Zugriff auf die dort elektronisch hinterlegten
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Elternbeteiligung – Dieses Recht hat Verfassungsrang

Das Engagement von Eltern können Sie sich aus Ihrer täglichen Schulpraxis gar nicht mehr wegdenken. Ganz selbst-verständlich engagieren sich Eltern, wenn es um die Interessenvertretung anderer Eltern oder die Belange

Weisungsgebundenheit ist ein wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses

Handlungsempfehlung Entscheidend für die Beurteilung, ob tatsächlich ein freies Dienstverhältnis vorliegt, ist die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehung. Auf den Wortlaut des Vertrags kommt es nicht an. Der konkrete Fall Ein