Die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung ist Pflicht

Der elektronische Zugang zu Bewerbungsunterlagen genügt nicht.
Handlungsempfehlung Bei Stellenauschreibungen müssen Sie Ihre Schwerbehindertenvertretung unterrichten. Verfahrensfehler lösen Entschädigungsansprüche eines abgelehnten Bewerbers mit Schwerbehinderung aus. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Bewerberin mit einem GdB 90 bewarb sich auf eine ausgeschriebene Stelle. Beim Arbeitgeber wurde jede eingehende Bewerbung mittels eines elektronischen Recruiting-Verfahrens erfasst und bearbeitet. Die Schwerbehindertenvertretung hatte Zugriff auf die dort elektronisch hinterlegten
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Teaser
Arbeitsunfähigkeit – Was erlaubt ist und was nicht

Wer sich krankschreiben lässt, muss das Bett hüten und darf sich auch im Supermarkt nicht blicken lassen. Das ist eine weitverbreitete Vorstellung, wenn jemand erkrankt und deswegen nicht arbeiten kann.

Keine Baugenehmigung für Gesamtschule

Handlungsempfehlung Kinderlärm darf sein und das ist auch gut so. Bei einem fehlerlosen Verfahren haben Nachbarn regelmäßig keine Chance, Baumaßnahmen von Schulen & Co. zu verhindern. Der konkrete Fall Die