Die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung ist Pflicht

Der elektronische Zugang zu Bewerbungsunterlagen genügt nicht.
Handlungsempfehlung Bei Stellenauschreibungen müssen Sie Ihre Schwerbehindertenvertretung unterrichten. Verfahrensfehler lösen Entschädigungsansprüche eines abgelehnten Bewerbers mit Schwerbehinderung aus. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Bewerberin mit einem GdB 90 bewarb sich auf eine ausgeschriebene Stelle. Beim Arbeitgeber wurde jede eingehende Bewerbung mittels eines elektronischen Recruiting-Verfahrens erfasst und bearbeitet. Die Schwerbehindertenvertretung hatte Zugriff auf die dort elektronisch hinterlegten
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Dienstunfähigkeit – Diese Fakten sollten Sie kennen

Lange krankheitsbedingte Fehlzeiten und eine steigende Zahl an Frühpensionierungen belegen deutlich, dass Sie im Schuldienst mit erheblichen Belastungen zu tun haben, die Sie körperlich und psychisch bewältigen müssen. Wenn Ihre

Konfessionslose Bewerberin bekommt Entschädigung

Handlungsempfehlung Schulen in privater kirchlicher Trägerschaft müssen zukünftig in jedem Einzelfall prüfen, ob die Art der Tätigkeit die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft tatsächlich rechtfertigt. Der konkrete Fall Eine