Die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung ist Pflicht

Der elektronische Zugang zu Bewerbungsunterlagen genügt nicht.
Handlungsempfehlung Bei Stellenauschreibungen müssen Sie Ihre Schwerbehindertenvertretung unterrichten. Verfahrensfehler lösen Entschädigungsansprüche eines abgelehnten Bewerbers mit Schwerbehinderung aus. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Bewerberin mit einem GdB 90 bewarb sich auf eine ausgeschriebene Stelle. Beim Arbeitgeber wurde jede eingehende Bewerbung mittels eines elektronischen Recruiting-Verfahrens erfasst und bearbeitet. Die Schwerbehindertenvertretung hatte Zugriff auf die dort elektronisch hinterlegten
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Langzeiterkrankung – 4 Fakten bei drohender Kündigung

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Kopftuchverbot im Unterricht – Lehrerin hat keinen Entschädigungsanspruch

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