Die Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung ist Pflicht

Der elektronische Zugang zu Bewerbungsunterlagen genügt nicht.
Handlungsempfehlung Bei Stellenauschreibungen müssen Sie Ihre Schwerbehindertenvertretung unterrichten. Verfahrensfehler lösen Entschädigungsansprüche eines abgelehnten Bewerbers mit Schwerbehinderung aus. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Bewerberin mit einem GdB 90 bewarb sich auf eine ausgeschriebene Stelle. Beim Arbeitgeber wurde jede eingehende Bewerbung mittels eines elektronischen Recruiting-Verfahrens erfasst und bearbeitet. Die Schwerbehindertenvertretung hatte Zugriff auf die dort elektronisch hinterlegten
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Teaser
Notebook weg – wann gibt es Schadensersatz

Ob im regulären Schulalltag oder bei besonderen Veranstaltungen wie Schulfesten: Häufig kommen wertvolle Gegenstände wie Notebooks oder Smartphones abhanden. Davon sind nicht nur SuS betroffen, sondern zunehmend auch Lehrkräfte. Hier

Konfessionslose Bewerberin bekommt Entschädigung

Handlungsempfehlung Schulen in privater kirchlicher Trägerschaft müssen zukünftig in jedem Einzelfall prüfen, ob die Art der Tätigkeit die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft tatsächlich rechtfertigt. Der konkrete Fall Eine