Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Dienstfrei am Rosenmontag

Der Dienstherr hat ein Ermessen, ob er am Rosenmontag Dienstbefreiung gewährt.
Handlungsempfehlung Stellen Sie klar, dass jeder einen Urlaubstag in Anspruch nehmen kann. Alternativ setzen Sie an Ihrer Schule einen sogenannten beweglichen Ferientag ein. Der konkrete Fall Ein Beamter verlangte in der Karnevalszeit von seinem Dienstherrn am Rosenmontag die Gewährung einer bezahlten Dienstbefreiung. Hierfür sollte kein Urlaubstag in Anspruch genommen werden. Der Dienstherr verwies auf sein
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
3 Tipps für eine maximal flexible Vertretung

Immer wieder werden Sie damit konfrontiert, dass aus Ihrem Kollegium eine Lehrkraft für einen längeren Zeitraum ausfällt. Die Folge ist ein Vertretungsplan, durch den mit Mehrarbeit Ihres Kollegiums die Stunden

Bei Krankheit verfällt Urlaub auch ohne Hinweis

Handlungsempfehlung Sind Angestellte längerfristig arbeitsunfähig erkrankt, muss der Dienstherr keinen Hinweis geben, wie viel Urlaub aus der Vergangenheit noch besteht und dass er unter Umständen verfällt. Der konkrete Fall Ein