Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Dienstfrei am Rosenmontag

Der Dienstherr hat ein Ermessen, ob er am Rosenmontag Dienstbefreiung gewährt.
Handlungsempfehlung Stellen Sie klar, dass jeder einen Urlaubstag in Anspruch nehmen kann. Alternativ setzen Sie an Ihrer Schule einen sogenannten beweglichen Ferientag ein. Der konkrete Fall Ein Beamter verlangte in der Karnevalszeit von seinem Dienstherrn am Rosenmontag die Gewährung einer bezahlten Dienstbefreiung. Hierfür sollte kein Urlaubstag in Anspruch genommen werden. Der Dienstherr verwies auf sein
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Ich gehe davon aus, dass auch Sie hin und wieder Filme im Unterricht zeigen oder Ihren Schülern Tondokumente präsentieren. Erstere bieten durch den Einsatz von Visualisierungen, Animationen oder einer Dramaturgie

Lehrer in Altersteilzeit kann nicht befördert werden

Handlungsempfehlung Die Koblenzer Richter haben klargestellt, dass für die Frage einer Beförderung allein auf die wahrzunehmende Tätigkeit in einem Lehramt abzustellen sei. Tätigkeiten in der Vergangenheit, die vor der Freistellungsphase