Eine verspätete Wiedereingliederung führt zu Schadenersatz

Die behindertengerechte Beschäftigung muss auch bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme erfolgen.
Handlungsempfehlung Kümmern Sie sich als Schulleiter frühzeitig um eine Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Lehrkräften und Lehrkräften mit Schwerbehinderung. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin war als Lehrerin beschäftigt. Nach langer Erkrankung legte sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vor, wonach sie wieder voll arbeitsfähig sei. Sie verlangte eine schrittweise Wiedereingliederung. Dies lehnte der Arbeitgeber zunächst ab.
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Mit einem bedarfsgerechten Fortbildungskonzept zum Erfolg

Die einhergehende Digitalisierung Ihres Unterrichts führt nicht zwangsläufig zu besseren Lernleistungen Ihrer Schülerinnen und Schüler. Erst der sichere Umgang mit der neuen technischen Ausstattung und den damit verbundenen Softwaresystemen wird

Keine Zwangsteilzeit für beamtete Lehrer

Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleiter oder Ihre Lehrkräfte Beamte auf Lebenszeit sind, dann kann Ihnen der Dienstherr keine einschränkenden Vorgaben für den Beschäftigungsumfang machen. Der konkrete Fall 2 Lehrerinnen waren