Europäischer Gerichtshof muss Datenschutz von Livestream-Unterricht prüfen

Personalrat hat Zweifel am Datenschutz.
Handlungsempfehlung Holen Sie die Einwilligung Ihrer Lehrkräfte ein, wenn Sie Livestream-Unterricht anbieten möchten. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die hessischen Datenschutznormen bewerten wird. Der konkrete Fall An einer Schule in Hessen sollte Livestream-Unterricht durch Videokonferenzsysteme eingeführt werden. Die Einwilligung der Eltern und der volljährigen Schüler wurde eingeholt, die der Lehrkräfte nicht. Der Personalrat wollte
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Haftungsfalle „Fotos“: Das sollten Sie für den Digitalunterricht unbedingt beachten

Jeder kennt sie, die bunt bebilderten PowerPoint-Präsentationen in Seminaren oder Illustrationen von Websites mit Fotos. Auch digitaler Unterricht kann durch Bilder lebendiger und interessanter werden. Doch vor dem Hochladen von

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Diese Informationen unterliegen dem Datenschutz

Damit Sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen richtig umsetzen können, ist es wichtig, dass Sie wissen, welche Informationen überhaupt dem Datenschutz unterliegen und welche nicht. Beispiel Rosalia ist 6 Jahre alt. Sie