Europäischer Gerichtshof muss Datenschutz von Livestream-Unterricht prüfen

Personalrat hat Zweifel am Datenschutz.
Handlungsempfehlung Holen Sie die Einwilligung Ihrer Lehrkräfte ein, wenn Sie Livestream-Unterricht anbieten möchten. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die hessischen Datenschutznormen bewerten wird. Der konkrete Fall An einer Schule in Hessen sollte Livestream-Unterricht durch Videokonferenzsysteme eingeführt werden. Die Einwilligung der Eltern und der volljährigen Schüler wurde eingeholt, die der Lehrkräfte nicht. Der Personalrat wollte
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Feedback-Tools im Unterricht: Diese Werkzeuge helfen Ihnen bei der Rückmeldung

Ein Kollege referierte letztes Jahr über den Einsatz von Feedback-Werkzeugen und sprach vom „Öffnen des Johari-Fensters“. Ähnlich dem Bild vom Eisberg, bei dem nur die Spitze sichtbar und der weit

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Einwilligungserklärung der Eltern zur Datenverarbeitung

Um Daten von Schülern und Eltern erheben und verarbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Ermächtigungsgrundlage. Diese ergibt sich zum einen aus dem Schulgesetz Ihres Bundeslandes, z. B. aus §§ 120