Facebook darf Hasskommentar löschen

Wer Hasskommentare auf Facebook verbreitet, kann sogar zeitweilig ganz gesperrt werden.
Handlungsempfehlung Informieren Sie Schüler und Lehrkräfte darüber, dass unangemessene Kommentare mit richterlicher Billigung gelöscht und der Facebook-Account gesperrt werden darf. Der konkrete Fall Der Antragsteller ist Nutzer der Internetplattform Facebook. In den vergangenen 2–3 Jahren hat er in mindestens 100 Fällen folgenden Post über Facebook veröffentlicht: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land
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Das müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre Lernenden auf YouTube-Videos verweisen

Nicht nur während der Pandemie hat sich gezeigt, welchen wichtigen Beitrag die Videoplattform YouTube für die Vermittlung von Lerninhalten leistet. Zahlreiche und wirklich gut gemachte Erklärvideos finden sich auf dem