Facebook darf Hasskommentar löschen

Wer Hasskommentare auf Facebook verbreitet, kann sogar zeitweilig ganz gesperrt werden.
Handlungsempfehlung Informieren Sie Schüler und Lehrkräfte darüber, dass unangemessene Kommentare mit richterlicher Billigung gelöscht und der Facebook-Account gesperrt werden darf. Der konkrete Fall Der Antragsteller ist Nutzer der Internetplattform Facebook. In den vergangenen 2–3 Jahren hat er in mindestens 100 Fällen folgenden Post über Facebook veröffentlicht: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land
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Austausch zwischen Lehrern, Schülern und Eltern über soziale Netzwerke

Die meisten Ihrer Kollegen, viele Eltern und auch viele Ihrer älteren Schüler sind bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken unterwegs. Da liegt der Gedanke natürlich nahe, sich auch über dieses

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Risiko „Identitätsklau“ – Das sollten Sie unbedingt wissen!

Nahezu jeder ist heute „online“. Die schnelle Recherche bei Google, der Einkauf bei Amazon und der Kontakt zu Freunden über Facebook oder WhatsApp, kurzum: Jeder hinterlässt Spuren im Internet. Viele