Facebook darf Hasskommentar löschen

Wer Hasskommentare auf Facebook verbreitet, kann sogar zeitweilig ganz gesperrt werden.
Handlungsempfehlung Informieren Sie Schüler und Lehrkräfte darüber, dass unangemessene Kommentare mit richterlicher Billigung gelöscht und der Facebook-Account gesperrt werden darf. Der konkrete Fall Der Antragsteller ist Nutzer der Internetplattform Facebook. In den vergangenen 2–3 Jahren hat er in mindestens 100 Fällen folgenden Post über Facebook veröffentlicht: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land
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Private „Freundschaften“ auf Facebook

Soweit Lehrer, Eltern und Schüler privat miteinander auf Facebook „befreundet“ sind, ist das rechtlich weder zu beanstanden, noch kann dies den Kollegen untersagt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Kommunikation

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„Bitte was?!“ – Diese Angebot unterstützt Sie bei der Arbeit gegen Hassbotschaften im Internet

Der Hass im Internet wird immer lauter und präsenter. Dies belegt auch der Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht. Beim Thema „Hassbotschaften im Netz“ sehe ich uns Lehrkräfte in der Verantwortung, den Kindern