Facebook darf Hasskommentar löschen

Wer Hasskommentare auf Facebook verbreitet, kann sogar zeitweilig ganz gesperrt werden.
Handlungsempfehlung Informieren Sie Schüler und Lehrkräfte darüber, dass unangemessene Kommentare mit richterlicher Billigung gelöscht und der Facebook-Account gesperrt werden darf. Der konkrete Fall Der Antragsteller ist Nutzer der Internetplattform Facebook. In den vergangenen 2–3 Jahren hat er in mindestens 100 Fällen folgenden Post über Facebook veröffentlicht: „Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land
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Risiken von Medien im Unterricht konstruktiv behandeln

„Digital Natives“ – ein Begriff, der in der Berichterstattung inflationär und oftmals falsch verwendet wird. Kinder und Jugendliche gehören zwar zu einer Generation, die mit dem Internet und den damit

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