Grundschüler dürfen wegen Maskenverweigerung vom Schulbesuch ausgeschlossen werden

Ärztliches Attest muss medizinischen Grund für die Befreiung nennen.
Handlungsempfehlung Wer aus medizinischen Gründen von der Maskentragungspflicht befreit werden will, muss konkrete medizinische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch darlegen. Der konkrete Fall Die Kläger sind Schüler einer Grundschule im Münsterland. Sie hatten ihrer Schule mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, wonach bei ihnen „eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physiologischenAtem- und Kreislauffunktion“ bestehe. Diese Beeinträchtigung entstehe durch
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Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen

Handlungsempfehlung Kommunen und Landkreise können im Wege der Allgemeinverfügung vor Ort regional begrenzte Maßnahmen treffen. Dies gilt auch für die Maskenpflicht in Schulen. Der konkrete Fall Nach einem starken Anstieg