Grundschüler dürfen wegen Maskenverweigerung vom Schulbesuch ausgeschlossen werden

Ärztliches Attest muss medizinischen Grund für die Befreiung nennen.
Handlungsempfehlung Wer aus medizinischen Gründen von der Maskentragungspflicht befreit werden will, muss konkrete medizinische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch darlegen. Der konkrete Fall Die Kläger sind Schüler einer Grundschule im Münsterland. Sie hatten ihrer Schule mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, wonach bei ihnen „eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physiologischenAtem- und Kreislauffunktion“ bestehe. Diese Beeinträchtigung entstehe durch
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Teaser
Front gegen Inklusionskinder – das können Sie tun

Inklusion ist nicht nur ein verbrieftes Recht nach der UN-Menschenrechtscharta, sondern auch in den Schulgesetzen der Länder verankert. Nachdem die coronabedingten Defizite bei SuS offenbar wurden, verschärft sich der Ton

Befreiung von der Maskenpflicht nur mit Attest

Handlungsempfehlung Mit diesem Beschluss wissen Sie, welche Anforderungen ein Attest erfüllen muss, um Schüler von der Maskenpflicht zu befreien. Der konkrete Fall 2 Schüler beantragten die Befreiung von der Maskenpflicht