Kein Reiserücktritt wegen eines Schulwechsels

Ein Schulwechsel stellt keinen Arbeitsplatzwechsel nach den Reiseversicherungsbedingungen dar.
Handlungsempfehlung Die Richter stellten klar, dass ein Schulwechsel nicht die Voraussetzungen für die Erstattung von Stornokosten einer Reise darstellt. Der Arbeitsplatz dient der Erwerbstätigkeit und der Sicherung des Lebensunterhalts. Der Schulbesuch dient ausschließlich allgemeinen Bildungszwecken und ist deswegen nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Der konkrete Fall Eine Schülerin hatte sich für ein einjähriges parlamentarisches Patenschaftsprogramm
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Distance Learning und Geräteverleih: Mit diesen Tipps unterstützen Sie Ihre Lernenden

Eine der Herausforderungen während der Corona-Pandemie sind fehlende Endgeräte bei Lernenden zu Hause: Geschwister müssen sich manchmal Tablets oder Laptops teilen, und es gibt Haushalte, in denen nur Smartphones verfügbar

Mutter stürzt nach Elternabend auf Schulparkplatz – kein Schadensersatzanspruch

Handlungsempfehlung Lassen Sie Ihren Hausmeister regelmäßig nachmittags gerade in der dunklen Jahreszeit die Außenbeleuchtung kontrollieren. Gibt es keine Auffälligkeiten, ist die vorhandene Beleuchtung ausreichend. Der konkrete Fall Die Mutter eines