Kein Reiserücktritt wegen eines Schulwechsels
Ein Schulwechsel stellt keinen Arbeitsplatzwechsel nach den Reiseversicherungsbedingungen dar.
Handlungsempfehlung Die Richter stellten klar, dass ein Schulwechsel nicht die Voraussetzungen für die Erstattung von Stornokosten einer Reise darstellt. Der Arbeitsplatz dient der Erwerbstätigkeit und der Sicherung des Lebensunterhalts. Der Schulbesuch dient ausschließlich allgemeinen Bildungszwecken und ist deswegen nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Der konkrete Fall Eine Schülerin hatte sich für ein einjähriges parlamentarisches Patenschaftsprogramm
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