Kein Reiserücktritt wegen eines Schulwechsels

Ein Schulwechsel stellt keinen Arbeitsplatzwechsel nach den Reiseversicherungsbedingungen dar.
Handlungsempfehlung Die Richter stellten klar, dass ein Schulwechsel nicht die Voraussetzungen für die Erstattung von Stornokosten einer Reise darstellt. Der Arbeitsplatz dient der Erwerbstätigkeit und der Sicherung des Lebensunterhalts. Der Schulbesuch dient ausschließlich allgemeinen Bildungszwecken und ist deswegen nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Der konkrete Fall Eine Schülerin hatte sich für ein einjähriges parlamentarisches Patenschaftsprogramm
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Teaser
Prozesse visualisieren mit Kanban

Teamarbeit ist Ihnen nicht fremd. In Ihren Schulen sind viele Gruppen und Teams im Idealfall sehr selbstständig unterwegs, um Prozesse zu gestalten. Im Trubel des Alltags kann man leicht die

Klassenfahrt: 18 Euro Erstattung pro Nacht sind zu wenig

Handlungsempfehlung Entspricht die Kostenübernahme bei Klassenfahrten nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Dienstherren in Verbindung und berufen sich auf dieses Urteil. Der konkrete Fall Im Jahr