Kein Reiserücktritt wegen eines Schulwechsels

Ein Schulwechsel stellt keinen Arbeitsplatzwechsel nach den Reiseversicherungsbedingungen dar.
Handlungsempfehlung Die Richter stellten klar, dass ein Schulwechsel nicht die Voraussetzungen für die Erstattung von Stornokosten einer Reise darstellt. Der Arbeitsplatz dient der Erwerbstätigkeit und der Sicherung des Lebensunterhalts. Der Schulbesuch dient ausschließlich allgemeinen Bildungszwecken und ist deswegen nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Der konkrete Fall Eine Schülerin hatte sich für ein einjähriges parlamentarisches Patenschaftsprogramm
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So reagieren Sie richtig auf gewalttätige Störenfriede im Klassenzimmer

Gewalt im Klassenzimmer ist eine ernste Herausforderung, die schnelles und entschiedenes Han- deln von Ihnen als Lehrkraft erfordert. Wenn ein Schüler durch aggressives Verhalten andere ge- fährdet, ist es wichtig

Kein Dienstunfall bei Sturz nach Lebensmittelkauf auf dem Weg nach Hause

Handlungsempfehlung Vorsicht bei sogenannten eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Nahrungsaufnahme in der Mittagspause. Diese sind nicht vom dienstlichen Unfallversicherungsschutz umfasst. Der konkrete Fall Auf dem Weg von der Arbeit nach