Kein Reiserücktritt wegen eines Schulwechsels

Ein Schulwechsel stellt keinen Arbeitsplatzwechsel nach den Reiseversicherungsbedingungen dar.
Handlungsempfehlung Die Richter stellten klar, dass ein Schulwechsel nicht die Voraussetzungen für die Erstattung von Stornokosten einer Reise darstellt. Der Arbeitsplatz dient der Erwerbstätigkeit und der Sicherung des Lebensunterhalts. Der Schulbesuch dient ausschließlich allgemeinen Bildungszwecken und ist deswegen nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Der konkrete Fall Eine Schülerin hatte sich für ein einjähriges parlamentarisches Patenschaftsprogramm
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Dynamic Solution: Lösungen gemeinsam finden

Sie kennen das bestimmt auch: Kollegen sagen Ihnen, dass es an anderen Schulen anders läuft. Dass man neue Ideen einbringen müsste. Wenn Sie nachfragen, kommt selten mehr aus der Richtung.

Mittelbare Vertretung rechtfertigt Zeitbefristung

Handlungsempfehlung Eine befristet eingestellte Lehrkraft muss nicht 1:1 auf dem von der zu vertretenden Lehrkraft hinterlassenen Platz sitzen. Sie dürfen deshalb an Ihrer Schule interne Umbesetzungen vornehmen. Der konkrete Fall