Kein Reiserücktritt wegen eines Schulwechsels

Ein Schulwechsel stellt keinen Arbeitsplatzwechsel nach den Reiseversicherungsbedingungen dar.
Handlungsempfehlung Die Richter stellten klar, dass ein Schulwechsel nicht die Voraussetzungen für die Erstattung von Stornokosten einer Reise darstellt. Der Arbeitsplatz dient der Erwerbstätigkeit und der Sicherung des Lebensunterhalts. Der Schulbesuch dient ausschließlich allgemeinen Bildungszwecken und ist deswegen nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Der konkrete Fall Eine Schülerin hatte sich für ein einjähriges parlamentarisches Patenschaftsprogramm
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Musicals am Nachmittag – Kooperieren Sie rechtssicher mit externen Partnern

Eltern erwarten vom Nachmittagsangebot an Ihrer Schule vor allem Qualität. Besonders attraktiv sind musikalische Angebote wie Musikkurse oder Musical-AGs Ihrer Schule. Holen Sie Kooperationspartner wie Ihren Förderverein mit ins Boot

Teilzeitlehrkraft bekommt nicht mehr Geld bei Klassenfahrt

Handlungsempfehlung Teilzeitkräfte, die vollumfänglich an einer Klassenfahrt teilnehmen, erhalten keine zusätzliche Vergütung – können bei Ihnen als Schulleiter jedoch einen zeitlichen Ausgleich geltend machen. Der konkrete Fall Eine teilzeitbeschäftigte Lehrkraft