Kein Schadenersatz bei Ablehnung einer Arbeitszeitaufstockung

Kann von Teilzeit auf Vollzeit nicht aufgestockt werden, kann ein höheres Gehalt nicht durch Schadenersatz kompensiert werden.
Handlungsempfehlung Beabsichtigt eine Lehrkraft eine Arbeitszeitaufstockung, muss sie dafür eine bestimmte Stelle im Auge haben und ein konkretes Vertragsangebot abgeben. Der konkrete Fall Ein Lehrer war an einer Förderschule in Teilzeit mit 14 Pflichtstunden pro Woche beschäftigt. Eine vergleichbare Vollzeitkraft unterrichtete 29 Pflichtstunden mit einem entsprechend höheren Bruttogehalt. Im Jahr 2015 informierte der Lehrer das
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Teaser
Immer Ärger mit dem Geld – Seien Sie konsequent, wenn Eltern nicht zahlen

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Besitz kinderpornografischer Schriften führt zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Handlungsempfehlung Unabhängig von der tatsächlichen Verurteilung: Verüben Lehrkräfte Straftaten, die mit einer Strafandrohung von bis zu 2 Jahren versehen sind, können sie aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Der konkrete Fall