Kein Schadenersatz bei Ablehnung einer Arbeitszeitaufstockung

Kann von Teilzeit auf Vollzeit nicht aufgestockt werden, kann ein höheres Gehalt nicht durch Schadenersatz kompensiert werden.
Handlungsempfehlung Beabsichtigt eine Lehrkraft eine Arbeitszeitaufstockung, muss sie dafür eine bestimmte Stelle im Auge haben und ein konkretes Vertragsangebot abgeben. Der konkrete Fall Ein Lehrer war an einer Förderschule in Teilzeit mit 14 Pflichtstunden pro Woche beschäftigt. Eine vergleichbare Vollzeitkraft unterrichtete 29 Pflichtstunden mit einem entsprechend höheren Bruttogehalt. Im Jahr 2015 informierte der Lehrer das
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Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung – Das sollten Sie wissen

Urlaubsansprüche dürfen nach langer Erkrankung nicht mehr im Folgejahr verfallen. Den Auftakt zu dieser Regelung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 gegeben. Das Bundesarbeitsgericht ist dem

Suspendierung von der Schule darf wegen Corona nicht verlängert werden

Handlungsempfehlung Corona ist kein Grund, das Verfahren hinauszuzögern und nicht kurzfristig in der Sache selbst im Rahmen der notwendigen Konferenz zu entscheiden. Der konkrete Fall Der Schüler einer weiterführenden Schule