Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrer

Wer als verbeamteter Lehrer streikt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Handlungsempfehlung Auch das höchste deutsche Gericht bestätigt, dass die besonderen wechselseitigen Pflichten zwischen Staat und Beamten ein Streikrecht ausschließen Der konkrete Fall Die Kläger nahmen als beamtete Lehrkräfte in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen und Streiks einer Gewerkschaft teil. Diese Teilnahme wurde durch die jeweiligen Disziplinarbehörden mit Disziplinarverfügungen geahndet. Hiergegen wandten sich die
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Medizinische Hilfsmaßnahmen ja – Aber nur in engen Grenzen

In der schulischen Praxis dürften Sie häufiger mit dem Wunsch, medizinische Hilfsmaßnahmen durchzuführen, konfrontiert werden. Echte medizinische Eingriffe dürfen nur von geschultem Fachpersonal vorgenommen werden. Hilfsmaßnahmen können jedoch auch von

Weisungsgebundenheit ist ein wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses

Handlungsempfehlung Entscheidend für die Beurteilung, ob tatsächlich ein freies Dienstverhältnis vorliegt, ist die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehung. Auf den Wortlaut des Vertrags kommt es nicht an. Der konkrete Fall Ein