Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrer

Wer als verbeamteter Lehrer streikt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Handlungsempfehlung Auch das höchste deutsche Gericht bestätigt, dass die besonderen wechselseitigen Pflichten zwischen Staat und Beamten ein Streikrecht ausschließen Der konkrete Fall Die Kläger nahmen als beamtete Lehrkräfte in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen und Streiks einer Gewerkschaft teil. Diese Teilnahme wurde durch die jeweiligen Disziplinarbehörden mit Disziplinarverfügungen geahndet. Hiergegen wandten sich die
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Klare Regeln bei Krankmeldungen – 5 Tipps für Sie

Kurzfristiger gehäufter Ausfall von Lehrkräften ist für Sie als Schulleiter ein Albtraum. Sofort müssen Sie Vertretungspläne machen, die ggf. erst dann wirklich umsetzbar sind, wenn Sie wissen, wie lange die

Altersteilzeit: Im Blockmodell gibt es keinen Urlaub in der Freistellungsphase

Handlungsempfehlung Lehrkräfte, die in Altersteilzeit gehen, sollten bestehende Urlaubstage noch während der aktiven Phase nehmen. In der Freistellungsphase haben sie kein Recht auf finanzielle Abgeltung. Der konkrete Fall Ein Mitarbeiter