Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrer

Wer als verbeamteter Lehrer streikt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Handlungsempfehlung Auch das höchste deutsche Gericht bestätigt, dass die besonderen wechselseitigen Pflichten zwischen Staat und Beamten ein Streikrecht ausschließen Der konkrete Fall Die Kläger nahmen als beamtete Lehrkräfte in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen und Streiks einer Gewerkschaft teil. Diese Teilnahme wurde durch die jeweiligen Disziplinarbehörden mit Disziplinarverfügungen geahndet. Hiergegen wandten sich die
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Lehrerrat – diese Rechte und Pflichten sollten Sie als Schulleitung kennen

Die Interessenvertretung Ihres Kollegiums ist der Lehrerrat. Er ist das Mitbestimmungsorgan wie der Betriebsrat in Unternehmen der freien Wirtschaft. Welche Rechte und Pflichten die Mitglieder Ihres Lehrerrats haben, sollten Sie

Wer einer Schülerin an den Po fasst, fliegt

Handlungsempfehlung Es muss nicht immer eine Straftat erwiesen sein, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Hier kann auch ein Freispruch im strafrechtlichen Sinn nicht helfen. Der konkrete Fall Eltern