Kein Streikrecht für verbeamtete Lehrer

Wer als verbeamteter Lehrer streikt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Handlungsempfehlung Auch das höchste deutsche Gericht bestätigt, dass die besonderen wechselseitigen Pflichten zwischen Staat und Beamten ein Streikrecht ausschließen Der konkrete Fall Die Kläger nahmen als beamtete Lehrkräfte in der Vergangenheit während der Dienstzeit an Protestveranstaltungen und Streiks einer Gewerkschaft teil. Diese Teilnahme wurde durch die jeweiligen Disziplinarbehörden mit Disziplinarverfügungen geahndet. Hiergegen wandten sich die
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Diese Grundsätze gelten, wenn chronisch kranke oder inklusive Kinder Ihre Schule besuchen

Nicht erst seit Einführung und Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen stellt sich Ihnen als Schulleiter die Frage, wie Sie am besten mit chronisch kranken oder inklusiven Schülern an Ihrer Schule umgehen. Die

Weisungsgebundenheit ist ein wesentliches Merkmal des Arbeitsverhältnisses

Handlungsempfehlung Entscheidend für die Beurteilung, ob tatsächlich ein freies Dienstverhältnis vorliegt, ist die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsbeziehung. Auf den Wortlaut des Vertrags kommt es nicht an. Der konkrete Fall Ein