Keine Benachteiligung bei betrieblicher Altersversorgung

Wer befristet beschäftigt ist, darf nicht schlechter behandelt werden als unbefristet Beschäftigte.
Handlungsempfehlung Wird beispielsweise durch einen Tarifvertrag eine zusätzliche Altersversorgung gewährt, darf nicht zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitnehmern unterschieden werden. Der konkrete Fall Ein Arbeitgeber schloss Verträge zur betrieblichen Altersversorgung für seine Mitarbeiter ab. Sinn und Zweck war es danach, den Mitarbeitern zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen
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Kündigung eines katholischen Mitarbeiters wegen Wiederverheiratung ist unwirksam

Handlungsempfehlung Ein Schulträger in katholischer Trägerschaft darf keine Kündigung aussprechen, wenn Sie oder jemand aus Ihrem Kollegium nach einer Ehescheidung wieder standesamtlich heiraten. Der konkrete Fall Der Kläger war als

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Kolleginnen und Kollegen mit befristeten Verträgen – so setzen Sie sich für den Verbleib an Ihrer Schule ein

Viele Lehrkräfte werden nach bestandenem Examen erst einmal befristet eingestellt. Das bedeutet für die jungen Kollegen und Kolleginnen (KuK) eine Zitterpartie, denn sie wissen häufig zum Ende des Schuljahres nicht,