Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen

Die Teilnahme an Abschlussprüfungen ist auch ohne negativen Corona-Test zulässig.
Handlungsempfehlung Die Schulen sind gehalten, die Prüfung so zu organisieren, dass sowohl getesteten als auch nicht getesteten Prüflingen die Teilnahme ermöglicht wird. Dies folgt aus Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit). Der konkrete Fall Ein Berufsschüler wollte an der Abschlussprüfung „Gärtner/Gärtnerin, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“ an einem Berufskolleg in Bonn teilnehmen. Die zuständige Landwirtschaftskammer NRW verlangte von
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Langzeiterkrankung bei Kindern – das müssen Sie für den Unterricht wissen

Während der akuten Phase der Corona-Pandemie haben Sie in Ihrer Schule wichtige Erfahrungen mit Online-Unterricht und Homeschooling gemacht. Diese Erfahrungen können Sie auch nutzen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler

Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen

Handlungsempfehlung Kommunen und Landkreise können im Wege der Allgemeinverfügung vor Ort regional begrenzte Maßnahmen treffen. Dies gilt auch für die Maskenpflicht in Schulen. Der konkrete Fall Nach einem starken Anstieg