Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen

Die Teilnahme an Abschlussprüfungen ist auch ohne negativen Corona-Test zulässig.
Handlungsempfehlung Die Schulen sind gehalten, die Prüfung so zu organisieren, dass sowohl getesteten als auch nicht getesteten Prüflingen die Teilnahme ermöglicht wird. Dies folgt aus Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit). Der konkrete Fall Ein Berufsschüler wollte an der Abschlussprüfung „Gärtner/Gärtnerin, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“ an einem Berufskolleg in Bonn teilnehmen. Die zuständige Landwirtschaftskammer NRW verlangte von
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Teaser
Ob Im Präsenzunterricht oder Homeschooling: Beim Schwänzen sind die Eltern Ihre Ansprechpartner

Sich morgens im Bett noch einmal umdrehen, an der Playstation sitzen und „zocken“,  statt Englisch zu lernen oder Matheaufgaben zu lösen: Das Phänomen „Schulschwänzen“ hat sich in Zeiten des Homeschoolings

Maskenpflicht ist auch im Präsenzunterricht verhältnismäßig

Handlungsempfehlung Auch ein ärztliches Attest, das hier nicht vorgelegt wurde, führt nicht immer zu einer Entbindung der Pflicht, eine Maske im Unterricht zu tragen. Es muss die konkrete Beeinträchtigung angeben.