Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen

Die Teilnahme an Abschlussprüfungen ist auch ohne negativen Corona-Test zulässig.
Handlungsempfehlung Die Schulen sind gehalten, die Prüfung so zu organisieren, dass sowohl getesteten als auch nicht getesteten Prüflingen die Teilnahme ermöglicht wird. Dies folgt aus Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit). Der konkrete Fall Ein Berufsschüler wollte an der Abschlussprüfung „Gärtner/Gärtnerin, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“ an einem Berufskolleg in Bonn teilnehmen. Die zuständige Landwirtschaftskammer NRW verlangte von
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Teaser
Infektionskrankheiten an Ihrer Schule – Vorbeugung statt Schließung

Mitte März 2020 waren bundesweit alle Schulen wochenlang wegen des Coronavirus geschlossen. In dieser Zeit hat kaum jemand an die Gefahren anderer Infektionskrankheiten wie Masern etc. gedacht. Seit dem 1.

Schüler der 9. Klasse haben Anspruch auf Präsenzunterricht

Handlungsempfehlung Haben Sie ein schlüssiges Hygienekonzept, Selbsttests für Schüler und evtl. Luftfilter, kann im Zweifel auch Präsenzunterricht angezeigt sein. Der konkrete Fall Eine Schülerin der 9. Klasse wandte sich in