Keine Zwangsteilzeit für beamtete Lehrer

Auch wenn in der Ernennungsurkunde rechtswidrig eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet ist, ist die Ernennung eines Beamten wirksam.
Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleiter oder Ihre Lehrkräfte Beamte auf Lebenszeit sind, dann kann Ihnen der Dienstherr keine einschränkenden Vorgaben für den Beschäftigungsumfang machen. Der konkrete Fall 2 Lehrerinnen waren zunächst als Angestellte im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg beschäftigt. An das Angestelltenverhältnis schloss sich ein Beamtenverhältnis auf Probe an. Die Beschäftigung erfolgte in Teilzeit.
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So erkennen Sie Hochsensibilität bei Ihrem Schüler

Hochsensibilität ist heute nicht mehr so unbekannt, wie sie einst war. Und doch wissen viele Eltern und Schüler nichts über diese besondere Form der Reizverarbeitung. Wenn Sie als Lehrkraft darüber

Keine Pflicht zur Angabe privater Handynummern

Handlungsempfehlung Ein klares Urteil gegen die permanente Erreichbarkeit von Mitarbeitern. Sie bekommen die private Telefonnummer von Beschäftigten nur mit deren freiwilligen Einwilligung. Der konkrete Fall Ein kommunaler Arbeitgeber forderte seine