Keine Zwangsteilzeit für beamtete Lehrer

Auch wenn in der Ernennungsurkunde rechtswidrig eine Teilzeitbeschäftigung angeordnet ist, ist die Ernennung eines Beamten wirksam.
Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleiter oder Ihre Lehrkräfte Beamte auf Lebenszeit sind, dann kann Ihnen der Dienstherr keine einschränkenden Vorgaben für den Beschäftigungsumfang machen. Der konkrete Fall 2 Lehrerinnen waren zunächst als Angestellte im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg beschäftigt. An das Angestelltenverhältnis schloss sich ein Beamtenverhältnis auf Probe an. Die Beschäftigung erfolgte in Teilzeit.
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Teaser
Kranke Kinder und Co. – In diesen Fällen dürfen Lehrkräfte zu Hause bleiben

Wie schnell erkranken Kinder urplötzlich, haben hohes Fieber und niemand ist da, der das Kind betreuen kann. Kurzfristiger Bedarf an Freistellungen ist deshalb auch im Schuldienst vonnöten – auch dann,

Die Nichtberücksichtigung einer Auslandstätigkeit kann diskriminierend sein

Handlungsempfehlung Eine Auslandstätigkeit darf nicht zu Gehaltseinbußen nach der Rückkehr in den deutschen Schuldienst führen. Dies hat das BAG erkannt. Eine klare Entscheidung des EuGH ist zu erwarten. Der konkrete