Kopftuchverbot im Unterricht – Lehrerin hat keinen Entschädigungsanspruch

Die staatliche Neutralität öffentlicher Schulen in Berlin hat eine besondere Bedeutung.
Handlungsempfehlung Trägt in Berlin eine Lehrkraft an Ihrer Schule aus religiösen Gründen ein Kopftuch, dürfen Sie diese Lehrkraft auffordern, das Kopftuch nicht im Unterricht zu tragen. Der konkrete Fall Eine muslimische Bewerberin für den Schuldienst im Land Berlin klagte auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie machte geltend, dass sie von dem Land Berlin
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Haftungsrisiko „Aufsicht“ – Wann Sie als Schule in der Pflicht sind und wann nicht

Die Aufsichtspflicht am Nachmittag ist für Eltern meistens klar: Sie liegt bei der Schule. Tatsächlich ist aber zu differenzieren: Wann ist die Schule und wann der Träger der Nachmittagsbetreuung zuständig?

Ein männlicher Sportlehrer darf reine Mädchenklassen unterrichten

Handlungsempfehlung Nur wenn ein bestimmtes Geschlecht wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit eine wesentliche Anforderung darstellt, dürfen Sie aufgrund des Geschlechts einstellen. Der konkrete Fall Ein männlicher Sportlehrer bewarb sich