Kopftuchverbot im Unterricht – Lehrerin hat keinen Entschädigungsanspruch

Die staatliche Neutralität öffentlicher Schulen in Berlin hat eine besondere Bedeutung.
Handlungsempfehlung Trägt in Berlin eine Lehrkraft an Ihrer Schule aus religiösen Gründen ein Kopftuch, dürfen Sie diese Lehrkraft auffordern, das Kopftuch nicht im Unterricht zu tragen. Der konkrete Fall Eine muslimische Bewerberin für den Schuldienst im Land Berlin klagte auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie machte geltend, dass sie von dem Land Berlin
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Bühne frei fürs „mittlere Management“ – fördern Sie Schlüsselpersonen an Ihrer Schule

Eine Schulleitung mit dem Anspruch, die Schule in Eigenverantwortung visionsorientiert und innovativ zu entwickeln, braucht Schlüsselpersonen, die diesen Qualitätsprozess vorantreiben. Geeignete Lehrkräfte werden Sie mit Bedacht auswählen, fortbilden und einbinden.

So müssen Sie die Hauptvertretung für Schwerbehinderte beteiligen

Handlungsempfehlung Achten Sie darauf, dass immer dann, wenn personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Lehrkräften vorgenommen werden sollen, auf der richtigen Ebene die richtige Beteiligung erfolgt. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin war