Lehrkraft kann wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gekündigt werden

Der Fall: Eine Lehrkraft an einer Grundschule in Brandenburg äußerte sich mehrfach per E-Mail gegenüber der Schulelternsprecherin zur geltenden Maskenpflicht in der Schule. Er schrieb wörtlich: „(…) Ich bin der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“. Des Weiteren forderte die Lehrkraft die Eltern auf, mit einem vorformulierten 2-seitigen Schreiben
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Fortbildungen nach Corona – wie sollte es weitergehen?

Wir befinden uns noch immer in der Pandemie und setzen auf die AHA+A Regel: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und die Corona Warn-App. Dies schlägt sich nicht nur im Unterricht und in

Schüler der 9. Klasse haben Anspruch auf Präsenzunterricht

Handlungsempfehlung Haben Sie ein schlüssiges Hygienekonzept, Selbsttests für Schüler und evtl. Luftfilter, kann im Zweifel auch Präsenzunterricht angezeigt sein. Der konkrete Fall Eine Schülerin der 9. Klasse wandte sich in