Lehrkraft kann wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gekündigt werden

Der Fall: Eine Lehrkraft an einer Grundschule in Brandenburg äußerte sich mehrfach per E-Mail gegenüber der Schulelternsprecherin zur geltenden Maskenpflicht in der Schule. Er schrieb wörtlich: „(…) Ich bin der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“. Des Weiteren forderte die Lehrkraft die Eltern auf, mit einem vorformulierten 2-seitigen Schreiben
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Ob Im Präsenzunterricht oder Homeschooling: Beim Schwänzen sind die Eltern Ihre Ansprechpartner

Sich morgens im Bett noch einmal umdrehen, an der Playstation sitzen und „zocken“,  statt Englisch zu lernen oder Matheaufgaben zu lösen: Das Phänomen „Schulschwänzen“ hat sich in Zeiten des Homeschoolings

Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen

Handlungsempfehlung Die Schulen sind gehalten, die Prüfung so zu organisieren, dass sowohl getesteten als auch nicht getesteten Prüflingen die Teilnahme ermöglicht wird. Dies folgt aus Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit). Der