Lehrkraft kann wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gekündigt werden

Der Fall: Eine Lehrkraft an einer Grundschule in Brandenburg äußerte sich mehrfach per E-Mail gegenüber der Schulelternsprecherin zur geltenden Maskenpflicht in der Schule. Er schrieb wörtlich: „(…) Ich bin der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“. Des Weiteren forderte die Lehrkraft die Eltern auf, mit einem vorformulierten 2-seitigen Schreiben
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Teaser
Ob Im Präsenzunterricht oder Homeschooling: Beim Schwänzen sind die Eltern Ihre Ansprechpartner

Sich morgens im Bett noch einmal umdrehen, an der Playstation sitzen und „zocken“,  statt Englisch zu lernen oder Matheaufgaben zu lösen: Das Phänomen „Schulschwänzen“ hat sich in Zeiten des Homeschoolings

Kein Anspruch auf Präsenzunterricht ohne Maske

Handlungsempfehlung Ausnahmen können nur mit konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen gestattet werden. Der konkrete Fall Eine 8-jährige Schülerin wollte zum Beginn des Schuljahrs 2021/2022 uneingeschränkt am Präsenzunterricht teilnehmen, und zwar ohne das