Lehrkraft kann wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gekündigt werden

Der Fall: Eine Lehrkraft an einer Grundschule in Brandenburg äußerte sich mehrfach per E-Mail gegenüber der Schulelternsprecherin zur geltenden Maskenpflicht in der Schule. Er schrieb wörtlich: „(…) Ich bin der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“. Des Weiteren forderte die Lehrkraft die Eltern auf, mit einem vorformulierten 2-seitigen Schreiben
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Teaser
Leistungsdefizite durch Corona-Einschränkungen – das gilt für die Anfechtung von Zeugnisnoten

Bereits mit den Halbjahreszeugnissen sind für Sie und Ihre Lehrkräfte die coronabedingten Unterrichts- und Leistungsdefizite zutage getreten. Mit den bevorstehenden Versetzungszeugnissen in das kommende Schuljahr werden die Problematik der Leistungsdefizite

Grundschüler dürfen wegen Maskenverweigerung vom Schulbesuch ausgeschlossen werden

Handlungsempfehlung Wer aus medizinischen Gründen von der Maskentragungspflicht befreit werden will, muss konkrete medizinische Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch darlegen. Der konkrete Fall Die Kläger sind Schüler einer Grundschule