Lehrkraft kann wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gekündigt werden

Der Fall: Eine Lehrkraft an einer Grundschule in Brandenburg äußerte sich mehrfach per E-Mail gegenüber der Schulelternsprecherin zur geltenden Maskenpflicht in der Schule. Er schrieb wörtlich: „(…) Ich bin der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“. Des Weiteren forderte die Lehrkraft die Eltern auf, mit einem vorformulierten 2-seitigen Schreiben
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Schulische Leistungen können auch während der Pandemie beurteilt werden

Handlungsempfehlung Argumentieren Sie mit diesem Beschluss, wenn schwache Schüler die Zulassung zu den Abschlussprüfungen im gerichtlichen Eilverfahren beantragen. Der konkrete Fall Ein Schüler wurde aufgrund unzureichender Leistungen nicht zur Abiturprüfung