Lehrkraft kann wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gekündigt werden

Der Fall: Eine Lehrkraft an einer Grundschule in Brandenburg äußerte sich mehrfach per E-Mail gegenüber der Schulelternsprecherin zur geltenden Maskenpflicht in der Schule. Er schrieb wörtlich: „(…) Ich bin der Meinung, dass diese „Pflicht“ eine Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung bedeutet.“. Des Weiteren forderte die Lehrkraft die Eltern auf, mit einem vorformulierten 2-seitigen Schreiben
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Empfehlung zur Bewältigung zukünftiger Krisen

Schulleitungen und deren Kollegien stehen während und nach der Coronakrise vor enormen Herausforderungen. Die Pandemie hat schonungslos offengelegt, welche Schwachstellen unser Bildungssystem, die technische und personelle Ausstattung unserer Schulen und

Keine Testpflicht bei schulischen Abschlussprüfungen

Handlungsempfehlung Die Schulen sind gehalten, die Prüfung so zu organisieren, dass sowohl getesteten als auch nicht getesteten Prüflingen die Teilnahme ermöglicht wird. Dies folgt aus Artikel 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit). Der