OGS-Betreuung kann selbstständig erfolgen

Wer Hausaufgabenbetreuung an einer OGS übernimmt, muss nicht Arbeitnehmer sein.
Handlungsempfehlung Die Betreuungskräfte Ihrer OGS können auch selbstständig tätig sein. Lehrkräfte, die in der OGS tätig sind, ohne Lehrer an Ihrer Schule zu sein, können sich nicht in ein Arbeitsverhältnis einklagen. Der konkrete Fall Eine Lehrerin war seit 2007 an einer Essener Grundschule als „Hausaufgabenbetreuung“ in der OGS tätig. Einige Schulkinder besuchen die OGS. Ein
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Teaser
Kindeswohlgefährdung: Bei Verdacht sollten Sie das Jugendamt informieren

Nicht nur in Brennpunktschulen, sondern auch in Schulen guter Stadtteile kommt es immer häufiger vor, dass Kinder nicht genügend Unterstützung aus ihrem familiären Umfeld erhalten und gefährdet sind. Haben Sie

Mittelbare Vertretung rechtfertigt Zeitbefristung

Handlungsempfehlung Eine befristet eingestellte Lehrkraft muss nicht 1:1 auf dem von der zu vertretenden Lehrkraft hinterlassenen Platz sitzen. Sie dürfen deshalb an Ihrer Schule interne Umbesetzungen vornehmen. Der konkrete Fall