OGS-Betreuung kann selbstständig erfolgen

Wer Hausaufgabenbetreuung an einer OGS übernimmt, muss nicht Arbeitnehmer sein.
Handlungsempfehlung Die Betreuungskräfte Ihrer OGS können auch selbstständig tätig sein. Lehrkräfte, die in der OGS tätig sind, ohne Lehrer an Ihrer Schule zu sein, können sich nicht in ein Arbeitsverhältnis einklagen. Der konkrete Fall Eine Lehrerin war seit 2007 an einer Essener Grundschule als „Hausaufgabenbetreuung“ in der OGS tätig. Einige Schulkinder besuchen die OGS. Ein
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Teaser
Impfpflicht gegen Masern gilt für Schulen ab dem 01.03.2020

Immer wieder ist die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern in den politischen Gremien diskutiert worden. Schließlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser wurde im Deutschen Bundestag mit Beschluss vom

Eine Beschäftigung über das Rentenalter hinaus darf befristet werden

Handlungsempfehlung Scheuen Sie sich nicht, im Falle von Personalmangel auch pensionierte Lehrkräfte zu reaktivieren. Eine befristete Beschäftigung von Pensionären ist nicht diskriminierend. Der konkrete Fall Der Kläger war als Lehrer