OGS-Betreuung kann selbstständig erfolgen

Wer Hausaufgabenbetreuung an einer OGS übernimmt, muss nicht Arbeitnehmer sein.
Handlungsempfehlung Die Betreuungskräfte Ihrer OGS können auch selbstständig tätig sein. Lehrkräfte, die in der OGS tätig sind, ohne Lehrer an Ihrer Schule zu sein, können sich nicht in ein Arbeitsverhältnis einklagen. Der konkrete Fall Eine Lehrerin war seit 2007 an einer Essener Grundschule als „Hausaufgabenbetreuung“ in der OGS tätig. Einige Schulkinder besuchen die OGS. Ein
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Teaser
Arbeitsunfähigkeit – Was erlaubt ist und was nicht

Wer sich krankschreiben lässt, muss das Bett hüten und darf sich auch im Supermarkt nicht blicken lassen. Das ist eine weitverbreitete Vorstellung, wenn jemand erkrankt und deswegen nicht arbeiten kann.

Eine verspätete Wiedereingliederung führt zu Schadenersatz

Handlungsempfehlung Kümmern Sie sich als Schulleiter frühzeitig um eine Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Lehrkräften und Lehrkräften mit Schwerbehinderung. Der konkrete Fall Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin war als Lehrerin beschäftigt. Nach langer Erkrankung