Schüler mit Asperger-Autismus hat keinen Anspruch auf Taxifahrten

Der Fall: Ein 15-jähriger Schüler, der an Asperger-Autismus leidet, beanspruchte die Übernahme der Kosten für die Taxibeförderung zu seiner Schule. Er sah sich selbst nicht in der Lage, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und auf diese Weise mit dem Bus zur Schule zu kommen. Die Fachärzte und Therapeuten des Schülers empfahlen hingegen das Einüben des Busfahrens.
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