Schulschwimmen: Muslima darf in Badebekleidung duschen

Muslimische Schülerin muss sich nicht an die Haus- und Badeordnung des Schwimmbads halten.
Handlungsempfehlung Eine Befreiung vom Schulschwimmen für muslimische Schüler ist nicht möglich. Es ist der Schülerin aus religiösen Gründen jedoch nicht zumutbar, sich vor anderen in der Dusche nackt zu zeigen. Der konkrete Fall Die Schülerin einer Grundschule nahm am Schwimmunterricht ihrer Schule teil. Nach der Haus- und Badeordnung des Schwimmbades müssen die Besucher die Badebekleidung
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Grundgedanke des Kindesschutzes ist es, die Familien durch gezielte Hilfen so weit in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken, dass die Gefährdung des Kindeswohls beseitigt wird. Leider ist dieses Vorgehen in Situationen

Berufsschüler haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht

Handlungsempfehlung Ihre Schüler können sich nicht darauf berufen, ein erhöhtes Risiko zu haben, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Urteil können Sie auch für allgemeinbildende Schulen anwenden. Der konkrete Fall