Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig

Schnelltests sind eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme.
Handlungsempfehlung Das OVG hat eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen und im Ergebnis die Testpflicht als geeignete Schutzmaßnahme und damit auch als verhältnismäßig eingestuft. Der konkrete Fall Die Schüler einer 6. und einer 8. Klasse weigerten sich, zur Teilnahme am Präsenzunterricht den Corona-Selbsttest zu machen. Sie gaben an, dass die Testpflicht sie in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
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Teaser
Klassenfahrten im 3. Corona Jahr – das gilt jetzt

Wer von Ihnen und Ihren SuS vermisst sie nicht, die gute alte Klassenfahrt, die mehrtägige Abschlussfahrt der Abschlussjahrgänge oder den internationalen Austausch mit der Partnerschule? In den ersten beiden Jahren

Schulische Leistungen können auch während der Pandemie beurteilt werden

Handlungsempfehlung Argumentieren Sie mit diesem Beschluss, wenn schwache Schüler die Zulassung zu den Abschlussprüfungen im gerichtlichen Eilverfahren beantragen. Der konkrete Fall Ein Schüler wurde aufgrund unzureichender Leistungen nicht zur Abiturprüfung