Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig

Schnelltests sind eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme.
Handlungsempfehlung Das OVG hat eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen und im Ergebnis die Testpflicht als geeignete Schutzmaßnahme und damit auch als verhältnismäßig eingestuft. Der konkrete Fall Die Schüler einer 6. und einer 8. Klasse weigerten sich, zur Teilnahme am Präsenzunterricht den Corona-Selbsttest zu machen. Sie gaben an, dass die Testpflicht sie in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
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Teaser
Leistungsdefizite durch Corona-Einschränkungen – das gilt für die Anfechtung von Zeugnisnoten

Bereits mit den Halbjahreszeugnissen sind für Sie und Ihre Lehrkräfte die coronabedingten Unterrichts- und Leistungsdefizite zutage getreten. Mit den bevorstehenden Versetzungszeugnissen in das kommende Schuljahr werden die Problematik der Leistungsdefizite

Maskenpflicht ist auch im Präsenzunterricht verhältnismäßig

Handlungsempfehlung Auch ein ärztliches Attest, das hier nicht vorgelegt wurde, führt nicht immer zu einer Entbindung der Pflicht, eine Maske im Unterricht zu tragen. Es muss die konkrete Beeinträchtigung angeben.