Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig

Schnelltests sind eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme.
Handlungsempfehlung Das OVG hat eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen und im Ergebnis die Testpflicht als geeignete Schutzmaßnahme und damit auch als verhältnismäßig eingestuft. Der konkrete Fall Die Schüler einer 6. und einer 8. Klasse weigerten sich, zur Teilnahme am Präsenzunterricht den Corona-Selbsttest zu machen. Sie gaben an, dass die Testpflicht sie in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
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Teaser
Corona-bedingte Defizite – beziehen Sie die Eltern aktiv mit in die Aufarbeitung ein

Nach mehr als einem Jahr Corona-bedingten Einschränkungen, Schulschließungen, Wechselunterricht, Quarantäne und Corona-Infektionen ist wohl allgemein unbestritten, dass das nächste Schuljahr eine Herausforderung für Schüler und Schülerinnen (SuS), Eltern und Lehrkräfte

Heranziehung zum Präsenzunterricht in Corona-Zeiten ist zulässig

Handlungsempfehlung Nur wenn Präsenzunterricht unzumutbar ist, gibt es eine Befreiungsmöglichkeit. Und dies ist nur dann der Fall, wenn eine erhebliche Gefahr für Leib oder Leben damit einhergeht. Der konkrete Fall