Windpocken: Schulverbot ist zulässig

Ein Schulbetretungsverbot ist eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz.
Handlungsempfehlung Das Schulbetretungsverbot ist eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Erkrankungen. Eltern können sich gegen diese Schutzmaßnahme nicht wehren. Der konkrete Fall 2 Kinder einer Grundschule in Thüringen hatten sich auf einer Party mit Windpocken infiziert. Daraufhin wurde ein Schulbetretungsverbot für die Dauer von 16 Tagen angeordnet. Eine Erkrankung der Kinder war bis
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Teaser
Datenübermittlung an das Gesundheitsamt

Treten an Ihrer Schule ansteckende Krankheiten auf, sind Sie – wenn die Voraussetzungen des § 34 IfSG erfüllt sind – verpflichtet, die Krankheitsfälle namentlich dem Gesundheitsamt zu übermitteln. Darüberhinausgehende Informationen

Mittelbare Vertretung rechtfertigt Zeitbefristung

Handlungsempfehlung Eine befristet eingestellte Lehrkraft muss nicht 1:1 auf dem von der zu vertretenden Lehrkraft hinterlassenen Platz sitzen. Sie dürfen deshalb an Ihrer Schule interne Umbesetzungen vornehmen. Der konkrete Fall