Windpocken: Schulverbot ist zulässig

Ein Schulbetretungsverbot ist eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz.
Handlungsempfehlung Das Schulbetretungsverbot ist eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Erkrankungen. Eltern können sich gegen diese Schutzmaßnahme nicht wehren. Der konkrete Fall 2 Kinder einer Grundschule in Thüringen hatten sich auf einer Party mit Windpocken infiziert. Daraufhin wurde ein Schulbetretungsverbot für die Dauer von 16 Tagen angeordnet. Eine Erkrankung der Kinder war bis
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Teaser
Beachten Sie den Datenschutz bei digitalem Austausch mit den Eltern

Sicherlich erinnern Sie sich noch an die große Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Im Bereich der fortschreitenden Digitalisierung des Homeschoolings können Sie gar nicht umhin, Informationen

OGS-Betreuung kann selbstständig erfolgen

Handlungsempfehlung Die Betreuungskräfte Ihrer OGS können auch selbstständig tätig sein. Lehrkräfte, die in der OGS tätig sind, ohne Lehrer an Ihrer Schule zu sein, können sich nicht in ein Arbeitsverhältnis