Windpocken: Schulverbot ist zulässig

Ein Schulbetretungsverbot ist eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz.
Handlungsempfehlung Das Schulbetretungsverbot ist eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Erkrankungen. Eltern können sich gegen diese Schutzmaßnahme nicht wehren. Der konkrete Fall 2 Kinder einer Grundschule in Thüringen hatten sich auf einer Party mit Windpocken infiziert. Daraufhin wurde ein Schulbetretungsverbot für die Dauer von 16 Tagen angeordnet. Eine Erkrankung der Kinder war bis
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Datenaustausch mit Schulträger und Schulbehörde

Der Datenaustausch mit der zuständigen Schulbehörde ist in aller Regel unproblematisch, da im Schulgesetz Ihres Bundeslandes und den zugehörigen Verordnungen klar geregelt ist, welche Daten Sie, beispielsweise für statistische Zwecke,

Berufsschüler haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht

Handlungsempfehlung Ihre Schüler können sich nicht darauf berufen, ein erhöhtes Risiko zu haben, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Urteil können Sie auch für allgemeinbildende Schulen anwenden. Der konkrete Fall