Windpocken: Schulverbot ist zulässig

Ein Schulbetretungsverbot ist eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz.
Handlungsempfehlung Das Schulbetretungsverbot ist eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Erkrankungen. Eltern können sich gegen diese Schutzmaßnahme nicht wehren. Der konkrete Fall 2 Kinder einer Grundschule in Thüringen hatten sich auf einer Party mit Windpocken infiziert. Daraufhin wurde ein Schulbetretungsverbot für die Dauer von 16 Tagen angeordnet. Eine Erkrankung der Kinder war bis
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Kindeswohlgefährdung: Bei Verdacht sollten Sie das Jugendamt informieren

Nicht nur in Brennpunktschulen, sondern auch in Schulen guter Stadtteile kommt es immer häufiger vor, dass Kinder nicht genügend Unterstützung aus ihrem familiären Umfeld erhalten und gefährdet sind. Haben Sie

Berufsschüler haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht

Handlungsempfehlung Ihre Schüler können sich nicht darauf berufen, ein erhöhtes Risiko zu haben, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Urteil können Sie auch für allgemeinbildende Schulen anwenden. Der konkrete Fall