Windpocken: Schulverbot ist zulässig

Ein Schulbetretungsverbot ist eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz.
Handlungsempfehlung Das Schulbetretungsverbot ist eine notwendige Schutzmaßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Erkrankungen. Eltern können sich gegen diese Schutzmaßnahme nicht wehren. Der konkrete Fall 2 Kinder einer Grundschule in Thüringen hatten sich auf einer Party mit Windpocken infiziert. Daraufhin wurde ein Schulbetretungsverbot für die Dauer von 16 Tagen angeordnet. Eine Erkrankung der Kinder war bis
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In 7 Schritten Eltern von hochsensiblen Kindern nachhaltig unterstützen

Als die Tür mit Wucht ins Schloss fiel, war ich kurz sprachlos. Damit hatte ich nicht gerechnet. Ludwigs Eltern hatten mir klargemacht: Ihr Sohn sei kein Sensibelchen. Hochsensibilität ist nichts,

Suspendierung von der Schule darf wegen Corona nicht verlängert werden

Handlungsempfehlung Corona ist kein Grund, das Verfahren hinauszuzögern und nicht kurzfristig in der Sache selbst im Rahmen der notwendigen Konferenz zu entscheiden. Der konkrete Fall Der Schüler einer weiterführenden Schule