Die Rechtslage variiert je nach Bundesland, die Begriffe Nachteilsausgleich und Notenschutz werden oft verwechselt, und Elternanfragen zu diesem Thema können schnell eskalieren. Wer hier nicht sicher ist, macht Fehler – mit Konsequenzen für das Kind, die Schule und Sie persönlich.
Merksatz für die Praxis:
- Nachteilsausgleich: gleiche Note, andere Bedingungen – kein Vermerk im Zeugnis.
- Notenschutz: anderer Massstab, veränderte Note – Vermerk im Zeugnis erforderlich.
- Beides setzt einen Antrag voraus und liegt nicht im Ermessen der einzelnen Lehrkraft.