Beachten Sie diese Grenzen und Regeln bei Mehrarbeit

Personalmangel, langfristige Erkrankungen oder kurzfristige Zusatzaufgaben fĂŒhren nicht selten dazu, dass Sie als Schulleitung genötigt sind, Mehrarbeit anzuordnen. Die Einrichtung von Vertretungspools reicht in den meisten FĂ€llen nicht aus. Die Folge ist oftmals kurzfristige Mehrarbeit fĂŒr Ihr Kollegium. Mit nachfolgendem Faktencheck sind Sie auf der sicheren Seite. Beispiel aus dem Schulalltag: Claudia Carstens fehlt 6 Monate Die langjĂ€hrige stellvertretende Schulleitung Claudia Carstens ist in den Sommerferien schwer erkrankt. Ein Ersatz ist so bald nicht in Sicht. Die Ärzte gehen davon aus, dass Claudia Carstens mindestens fĂŒr 6 Monate ausfallen wird. In der Corona-Sommerwelle sind 3 weitere LehrkrĂ€fte an COVID-19 erkrankt. Sie fallen zum Schuljahresbeginn fĂŒr 3 Wochen aus. VertretungskrĂ€fte stehen nicht zur VerfĂŒgung. Die Schulleitung ordnet deshalb Mehrarbeit an. Rechtlicher Hintergrund zur Mehrarbeit Jede Lehrkraft ist grundsĂ€tzlich verpflichtet, bei dienstlichem Bedarf Mehrarbeit zu leisten. Die jeweiligen Erlasse der BundeslĂ€nder sehen dies explizit vor (vgl. Runderlass „Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst“, BASS 21 bis 22 Nr. 21 des Landes Nordrhein-Westfalen). LehrkrĂ€fte können danach fĂŒr eine sogenannte Ad-hoc-Mehrarbeit ebenso in Anspruch genommen werden wie zu regelmĂ€ĂŸiger Mehrarbeit. Das ist zu tun: Organisieren Sie die Mehrarbeit Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall sind Sie gezwungen, kurzfristig Mehrarbeit anzuordnen. Achten Sie darauf, dass Ihre LehrkrĂ€fte nur im Rahmen der zulĂ€ssigen Unterrichtsstunden Mehrarbeit leisten. Diese Fakten gelten bei Ad-hoc-Mehrarbeit und regelmĂ€ĂŸiger Mehrarbeit. 1. Fakt: Ad-hoc-Mehrarbeit Die Ad-hoc-Mehrarbeit können Sie immer dann anordnen, wenn eine unbefristet beschĂ€ftigte Lehrkraft z. B. wegen Erkrankung kurzfristig ausfĂ€llt. Der voraussichtliche Ausfall der betroffenen Lehrkraft darf 4 Wochen nicht ĂŒberschreiten. Das dĂŒrfen Sie auch gegen den Willen der/des Betroffenen anordnen. Wichtiger Hinweis zur Ad-Hoc-MehrarbeitFĂŒr die Ad-hoc-Mehrarbeit dĂŒrfen Sie nur auf Kolleginnen und Kollegen zurĂŒckgreifen, die selbst unbefristet beschĂ€ftigt sind. Bei befristet beschĂ€ftigten LehrkrĂ€ften fĂŒhrt die Anordnung von Mehrarbeit zu einer AbĂ€nderung der Arbeitszeit. Damit werden zugleich die
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An vielen Schulen ist die Personalsituation mehr als angespannt. Zum (fast) ĂŒberall herrschenden LehrkrĂ€ftemangel kommen vielerorts coronabedingte AusfĂ€lle von LehrkrĂ€ften, die teilweise auch lĂ€nger andauern. Denn nicht alle LehrkrĂ€fte stecken

Leiterin einer Grundschule kann nicht auf Entlastung von ihren dienstlichen Aufgaben klagen

Handlungsempfehlung Wenn Sie Freizeitausgleich fĂŒr Mehrarbeit beanspruchen wollen, setzt dies eine Anordnung von Mehrarbeit durch den Dienstherrn voraus. Der konkrete Fall Die Leiterin einer Grundschule war im Land Niedersachsen mit