Personalmangel, langfristige Erkrankungen oder kurzfristige Zusatzaufgaben fĂŒhren nicht selten dazu, dass Sie als Schulleitung genötigt sind, Mehrarbeit anzuordnen. Die Einrichtung von Vertretungspools reicht in den meisten FĂ€llen nicht aus. Die Folge ist oftmals kurzfristige Mehrarbeit fĂŒr Ihr Kollegium. Mit nachfolgendem Faktencheck sind Sie auf der sicheren Seite. Beispiel aus dem Schulalltag: Claudia Carstens fehlt 6 Monate Die langjĂ€hrige stellvertretende Schulleitung Claudia Carstens ist in den Sommerferien schwer erkrankt. Ein Ersatz ist so bald nicht in Sicht. Die Ărzte gehen davon aus, dass Claudia Carstens mindestens fĂŒr 6 Monate ausfallen wird. In der Corona-Sommerwelle sind 3 weitere LehrkrĂ€fte an COVID-19 erkrankt. Sie fallen zum Schuljahresbeginn fĂŒr 3 Wochen aus. VertretungskrĂ€fte stehen nicht zur VerfĂŒgung. Die Schulleitung ordnet deshalb Mehrarbeit an. Rechtlicher Hintergrund zur Mehrarbeit Jede Lehrkraft ist grundsĂ€tzlich verpflichtet, bei dienstlichem Bedarf Mehrarbeit zu leisten. Die jeweiligen Erlasse der BundeslĂ€nder sehen dies explizit vor (vgl. Runderlass âMehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienstâ, BASS 21 bis 22 Nr. 21 des Landes Nordrhein-Westfalen). LehrkrĂ€fte können danach fĂŒr eine sogenannte Ad-hoc-Mehrarbeit ebenso in Anspruch genommen werden wie zu regelmĂ€Ăiger Mehrarbeit. Das ist zu tun: Organisieren Sie die Mehrarbeit Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall sind Sie gezwungen, kurzfristig Mehrarbeit anzuordnen. Achten Sie darauf, dass Ihre LehrkrĂ€fte nur im Rahmen der zulĂ€ssigen Unterrichtsstunden Mehrarbeit leisten. Diese Fakten gelten bei Ad-hoc-Mehrarbeit und regelmĂ€Ăiger Mehrarbeit. 1. Fakt: Ad-hoc-Mehrarbeit Die Ad-hoc-Mehrarbeit können Sie immer dann anordnen, wenn eine unbefristet beschĂ€ftigte Lehrkraft z. B. wegen Erkrankung kurzfristig ausfĂ€llt. Der voraussichtliche Ausfall der betroffenen Lehrkraft darf 4 Wochen nicht ĂŒberschreiten. Das dĂŒrfen Sie auch gegen den Willen der/des Betroffenen anordnen. Wichtiger Hinweis zur Ad-Hoc-MehrarbeitFĂŒr die Ad-hoc-Mehrarbeit dĂŒrfen Sie nur auf Kolleginnen und Kollegen zurĂŒckgreifen, die selbst unbefristet beschĂ€ftigt sind. Bei befristet beschĂ€ftigten LehrkrĂ€ften fĂŒhrt die Anordnung von Mehrarbeit zu einer AbĂ€nderung der Arbeitszeit. Damit werden zugleich die
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