
Antisemitismus ist leider an vielen Schulen ein ernst zu nehmendes Problem. So wird z. B. „Du Jude“ als Schimpfwort verwendet und Schülerinnen und Schüler (SuS) jüdischen Glaubens trauen sich häufig nicht, sich als jüdisch zu „outen“ – aus Angst, von Mit-SuS ausgegrenzt, beleidigt oder angegriffen zu werden. Vor diesem Hintergrund greifen viele Schulen inzwischen hart durch, wenn es Anzeichen für Antisemitismus an der Schule gibt. Antisemitische Parolen an einer Schultoilettentür rechtfertigen die Entlassung eines Schülers aus der Schule, wie das folgende Urteil zeigt. Der Fall: Schüler beschmiert Toilette mit antisemitischen Parolen Ein Achtklässler, der eine Realschule besuchte, beschmierte die Toilette des benachbarten Gymnasiums großflächig mit antisemitischen Parolen und wurde dabei erwischt. Daraufhin wurde er der Schule verwiesen. Neben dem Beschmieren der Toilette mit antisemitischen Parolen hatte sich der Schüler bereits einiges zuschulden kommen lassen, z. B. einen Diebstahl, das Fälschen der Unterschrift seiner Eltern, Schulschwänzen und die Störung des Unterrichts. Mit dem Antisemitismus-Vorfall war aus Sicht der Schule das Maß voll. Der Schüler wollte den Schulverweis nicht akzeptieren und wehrte sich vor Gericht gegen diese Maßnahme. Die Entscheidung: Schulverweis war rechtmäßig Die Richter am Verwaltungsgericht München entschieden, dass der Schulverweis rechtmäßig gewesen sei. Bereits die Verunstaltung einer Toilette stelle ein schweres Fehlverhalten dar. Erschwerend sei hier der antisemitische Inhalt der Parolen hinzugekommen. Außerdem sei der Schüler bereits mehrfach durch erhebliches Fehlverhalten aufgefallen, sodass die Entscheidung der Schule, den Schüler der Schule zu verweisen, nicht zu beanstanden, sondern als verhältnismäßig anzusehen war. Unerheblich war in diesem Zusammenhang, dass der Schüler sein Unwesen nicht an der eigenen, sondern an einer anderen Schule getrieben hatte, zumal dieses während der Schulzeit stattfand. wichtige EntscheidungVerwaltungsgericht München, Beschluss vom 10.08.2022, Az. M 3 S 22.3412 Schaffen Sie Problembewusstsein Viele SuS verwenden antisemitische Beleidigungen häufig, ohne sich weitere Gedanken darüber zu machen.
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