
Brillen, die während des Sportunterrichts oder beim Fußballspielen in der Pause zu Bruch gehen, gehören – inklusive des damit verbundenen Ärgers – zum Alltag einer Schulleitung. Dabei ist die Haftung eigentlich eindeutig geklärt. Zahlen muss nämlich – in den meisten Fällen – die Landesunfallkasse. Beispiel: Kaputte brilleLaura ist 7 Jahre alt und besucht die 2. Klasse der Grundschule „Siebenstein“. Sie ist Brillenträgerin. Ihre Mutter hat ihr aufgetragen, ihre Brille beim Sportunterricht abzusetzen, damit sie nicht kaputtgeht. Laura legt ihre Brille daher auf die Bank im Umkleideraum. Als die Schülerinnen sich nach dem Sport wieder anziehen, fällt Laura die Brille von der Bank. Unglücklicherweise tritt sie darauf, sodass die Brille kaputt ist. Lauras Mutter meint, die Schule müsse für die kaputte Brille aufkommen. Schließlich sei die Brille ja in der Schule kaputtgegangen. Brillen unterliegen dem gesetzlichen Versicherungsschutz Schülerinnen und Schüler (SuS), aber auch Lehrkräfte und sonstige Mitarbeitende an Ihrer Schule sind während des Aufenthalts in der Schule, auf dem direkten Weg zur Schule, auf dem direkten Heimweg, auf Schulausflügen, bei Praktika und Klassenfahrten bei Unfällen gesetzlich unfallversichert.Der Versicherungsschutz besteht im Grundsatz auch für Brillen. Denn diese gelten als Hilfsmittel. Kommt eine Brille durch einen Unfall zu Schaden, handelt es sich grundsätzlich um einen „unechten“ Körperschaden. Denn nicht der Körper der/des Versicherten, sondern ein Gegenstand, den sie/er nutzen muss, um den Schulalltag zu bewältigen, wurde beschädigt. Solche Schäden sind, anders als z. B. eine bei dem Unfall beschädigten Jacke, über die gesetzliche Unfallversicherung und damit über die Landesunfallkasse versichert. Unter diesen Voraussetzungen ersetzt die Landesunfallkasse Brillen Voraussetzung dafür, dass die Landesunfallkasse den Schaden an einer in der Schule zu Bruch gegangenen Brille ersetzt ist, dass- diese bestimmungsgemäß getragen und- durch einen Unfall beschädigt wurde. Ein Unfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu
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