Das gilt für die Aufsicht, wenn Eltern Klassenfahrten

Das Führen der Aufsicht ist bei Klassenfahrten eine besondere Herausforderung für Ihre Lehrkräfte. Viele möchten deshalb die Fahrt lieber mit 3 oder mehr statt der obligatorischen 2 Begleitpersonen antreten. Oft bitten Schulen deshalb Eltern darum, die Fahrt zu begleiten. Was Sie in diesem Fall wissen sollten, erfahren Sie jetzt. Beispiel aus dem Schulalltag: Kreuzberger Nächte sind lang … 4 Tage Berlin mit allem, was dazugehört. Die beiden 9. Klassen des G-8-Zweigs des Kölner Ehrenfeld-Gymnasiums haben sich ein tolles Programm für die Abschlussfahrt nach Berlin ausgedacht. Die Fahrt wird von insgesamt 4 Lehrkräften und 4 Eltern begleitet. Zum Programm gehört auch ein Schnupperabend in der Berliner Klubszene. Alle müssen um 23 Uhr zurück in der Unterkunft sein. Gegen 23:30 Uhr machen die begleitenden Eltern Uschi Schmitz und Tom Lehmann einen Kontrollgang über den Flur. Es ist auffallend ruhig. Als sie nachsehen, stellen sie fest, dass 8 SuS nicht in ihren Zimmern sind. Sie haben offenbar die schuleigene „Sperrstunde“ nicht eingehalten und sind noch im Klub unterwegs.  Rechtlicher Hintergrund zur Aufsicht durch Eltern Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten liegen in der Hand der Schule. Die Regelungen aller Bundesländer sehen vor, dass auch Eltern als geeignete Begleitpersonen eingesetzt werden können (vgl. für NRW BASS Nr. 14-12-2 Nr. 6 „Richtlinien für Schulfahrten“). Des Weiteren sieht diese Regelung vor, dass Eltern als Begleitpersonen einzelne Aufsichtsbefugnisse übertragen werden können. Eltern sind dann sog. Aufsichtsgehilfen. Die Gesamtverantwortung für die SuS bleibt während der Klassenfahrt bei der Schule. Das ist zu tun: Geben Sie begleitenden Eltern eine Einweisung Berücksichtigen Sie die Besonderheiten, wenn Eltern die Klassenfahrt begleiten. Orientieren Sie sich an nachfolgendem Faktencheck. Fakt: Die Aufsicht vor Ort muss die Klassenleitung organisieren Wer die Verantwortung für die Durchführung der Klassenfahrt hat, muss auch die Aufsicht gewährleisten.  Letztlich bleibt es bei Ihren begleitenden
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Keine Zulage für Lehrer auf Klassenfahrt

Handlungsempfehlung Das Bundesarbeitsgericht hat in bemerkenswerter Klarheit bestätigt, dass die Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten der allgemeinen Aufgabenstellung eines Lehrers entsprechen. Der konkrete Fall Ein Geschichtslehrer nahm im Jahr 2014