Diebstähle in der Schule: Wie Sie Schadenersatzforderungen von Eltern vermeiden

Leider kommt es immer wieder vor, dass Wertgegenstände, die Schülerinnen und Schüler (SuS) mit in die Schule bringen, verschwinden. Vielfach kommt dann der Verdacht auf, dass diese gestohlen wurden. Das ruft dann die Eltern auf den Plan, die Schadenersatz für das neue Smartphone, die teure Winterjacke, Marken-Turnschuhe, Schmuck oder Geld ihres Kindes verlangen. Beispiel: Verschwundenes ArmbandHanna besucht die 5. Klasse der Astrid-Lindgren-Gesamtschule. Als die Kinder sich zum Turnen umziehen, legt Hanna ihr Armband auf die Bank neben ihre Sachen. Als die Kinder vom Turnen zurückkommen, ist das Armband verschwunden. Die Sportlehrerin hatte vergessen, die Tür zur Umkleide während des Sportunterrichts abzuschließen. Hannas Eltern fordern Ersatz für das Armband, das immerhin 200 € gekostet hat. Der Schulleiter ist sich nicht sicher, ob der Schulträger den Schaden ersetzen muss. Schließlich steht in der Hausordnung, dass der Schulträger nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen aufkommt, die SuS nicht für den Unterricht benötigen. Schulträger haftet grundsätzlich nicht für gestohlenes Eigentum Im Grundsatz haftet der Schulträger nicht für Wertgegenstände, die SuS in der Schule abhandenkommen oder gestohlen werden. Schule muss Vorsorge zum Schutz vor Diebstählen treffen Allerdings müssen Vorkehrungen getroffen werden, um Wertgegenstände von SuS, die diese berechtigterweise in die Schule mitbringen, vor Beschädigungen und Diebstählen zu schützen.Das heißt nicht, dass Sie jeder Schülerin und jedem Schüler einen diebstahlsicheren Spind zur Verfügung stellen müssen. Sinnvoll ist es aber …- dafür zu sorgen, dass die Schultüren während der Schulzeit geschlossen und die Panikschlösser so eingestellt sind, dass die Türen von innen jederzeit zu öffnen, aber von außen verschlossen sind, sodass Besucher klingeln müssen.- dass Sportlehrkräfte während der Sportstunden die Umkleiden abschließen.- dass die Lehrkräfte die Klassenräume während der Pausen abschließen,- SuS (und Eltern) darauf hinzuweisen, dass persönliche Wertgegenstände, die die SuS während des Unterrichts nicht benötigen, zu Hause
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SuS verletzen sich gegenseitig – keine Haftung oder doch?

Das kennen Sie auch aus Ihrer täglichen Praxis: SuS raufen miteinander oder es kommt zu Prügeleien auf dem Schulhof – da bleiben Verletzungen nicht aus. Schnell sind Eltern dabei, andere

Kein Schadenersatz bei Ablehnung einer Arbeitszeitaufstockung

Handlungsempfehlung Beabsichtigt eine Lehrkraft eine Arbeitszeitaufstockung, muss sie dafür eine bestimmte Stelle im Auge haben und ein konkretes Vertragsangebot abgeben. Der konkrete Fall Ein Lehrer war an einer Förderschule in