
Beim digitalen Fernunterricht habe ich in unserer schulischen Lernplattform einen Kurs für meine Klasse erstellt und dort digitales Material aus Schulbüchern und Lehrerhandbüchern bereitgestellt. Bis jetzt habe ich mir in Bezug auf das Urheberrecht keine Gedanken gemacht – bis eine Kollegin diese Frage aufwarf. Darf ich das nun machen, oder ist mir die Weitergabe auf Lernplattformen untersagt? Sie können das Material unter bestimmten Voraussetzungen digital zur Verfügung stellen. Zunächst einmal gilt eine Schulklasse als „nicht öffentlich“. Ihr Kurs darf daher aus nur 1 Schulklasse bestehen. Sobald auch Schüler der Parallelklasse diesen Kurs nutzen, dürfen Sie kein digitales Unterrichtsmaterial teilen. In der Regel sollte das aber gegeben sein. Außerdem ist es wichtig, dass Sie nur Werke ab dem Jahr 2005 digitalisieren und Ihrer Schulklasse zur Verfügung stellen dürfen. Ein ebenso wichtiger Punkt ist der Schutz des Materials vor dem Zugriff durch Dritte. Dies ist durch einen passwortgeschützten Kurs gewährleistet. Wenn Sie diese Punkte befolgen, steht einer Weitergabe von digitalen Unterrichtsmaterialien in einer geschlossenen Lernplattform nichts im Wege.
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