
Zum 1. Mal in der Schulgeschichte wurden im FrĂŒhjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie SchulschlieĂungen notwendig. Damit einher ging eine neue Unterrichtsform, die es bisher so in dieser Form flĂ€chendeckend nicht gab: der Distanzunterricht. Um zum damaligen Zeitpunkt den Unterrichtsbetrieb wieder aufnehmen zu können, wurden datenschutzrechtliche Problemstellungen eher pragmatisch gelöst und oft auch ignoriert. Eine Einhaltung wie vor Corona wĂ€re aus meiner Sicht den SchĂŒlern, Eltern und Kollegen gegenĂŒber auch gar nicht vermittelbar gewesen. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen daher Antworten auf datenschutzrechtliche Fragen beim Distanzunterricht geben. Wann spricht man von Distanzunterricht? Lassen Sie mich zu diesem Zweck die Bayerische Schulordnung (§ 19 Abs. 4, BaySchO) heranziehen â Schulordnungen der anderen BundeslĂ€nder verstehen den Begriff in Ă€hnlicher Weise: Distanzunterricht ist Unterricht, der in rĂ€umlicher Trennung von LehrkrĂ€ften und SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern stattfindet. Dieser wird grundsĂ€tzlich durch elektronische Datenkommunikation unterstĂŒtzt. Die DurchfĂŒhrung von Distanzunterricht an einer Schule oder in einzelnen Klassen oder Kursen der Schule ist nur zulĂ€ssig, 1. wenn die zustĂ€ndigen Behörden zum Schutz von Leben oder Gesundheit a) die SchulschlieĂung oder den Ausschluss einzelner Klassen oder Kurse anordnen und das Einvernehmen der Schulaufsicht vorliegt oder b) den Ausschluss einzelner Personen anordnen oder genehmigen, 2. soweit aufgrund auĂergewöhnlicher witterungsbedingter Ereignisse der PrĂ€senzunterricht an Schulen ausfĂ€llt oder 3. sofern einzelne Schulordnungen dies vorsehen. Bei Distanzunterricht nach Satz 1 ist sicherzustellen, dass eine gleichwertige Teilnahmemöglichkeit aller SchĂŒlerinnen und SchĂŒler besteht. Die Schule legt die im Rahmen des Distanzunterrichts eingesetzten elektronischen Verfahren fest [âŠ]. Distanzunterricht ist demzufolge: die rĂ€umliche Trennung von Lehrenden und Lernenden zum Schutz der Gesundheitvom zustĂ€ndigen Gesundheitsamt angeordnetein Ausschluss einer ganzen Klasse oder einzelner Personenauch möglich, wenn die Witterung einen PrĂ€senzunterricht nicht zulĂ€sst (z. B. durch Sturmwarnungen) Andere Begriffe fĂŒr Distanzunterricht sind Fernunterricht, Distance Learning oder Lernen zu Hause. In Deutschland wurde fĂ€lschlicherweise auch der Begriff Home
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