Der Elternbeirat an unserer Schule hat eine eigene InternetprĂ€senz, in der die Mitglieder sich vorstellen. AuĂerdem werden dort auch schulische Bekanntmachungen zusĂ€tzlich veröffentlicht. Bis jetzt verlinken wir auf der offiziellen Schule-Website auch auf die des Elternbeirats. Als Schulleiterin stellt sich mir jedoch die Frage, ob ein Elternbeirat mit eigener Website ĂŒberhaupt rechtmĂ€Ăig ist. Antwort Nein, ein Elternbeirat darf keine eigene Homepage betreiben, da es sich um ein ânicht selbststĂ€ndiges Organ der Schuleâ handelt. Bitten Sie deshalb die Vorsitzenden, die Seite vom Netz zu nehmen. Ein Foto, das die Mitglieder des Elternbeirats vorstellt, sowie die dazugehörigen Namen können Sie auf Ihrer schulischen Website veröffentlichen. Da Sie als Schulleitung die Schule nach auĂen prĂ€sentieren, sind Sie auch fĂŒr die Inhalte der Seite verantwortlich. Wichtiger Hinweis am Rande: Fordern Sie von den Vorsitzenden die EinwilligungserklĂ€rungen fĂŒr die Veröffentlichung von allen betroffenen Personen ein. Sofern der Elternbeirat Informationen an die Schulfamilie weitergeben möchte, hat dies ĂŒber einen passwortgeschĂŒtzten Bereich auf Ihrer schulischen Website zu erfolgen. Alle veröffentlichten Informationen sollten vorab von Ihnen geprĂŒft werden â wie bereits erwĂ€hnt, sind Sie als Schulleitung verantwortlich. Einen Elternbeirat mit eigener Website sollte es nicht geben.
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