Elternbeirat mit eigener Website?

Der Elternbeirat an unserer Schule hat eine eigene Internetpräsenz, in der die Mitglieder sich vorstellen. Außerdem werden dort auch schulische Bekanntmachungen zusätzlich veröffentlicht. Bis jetzt verlinken wir auf der offiziellen Schule-Website auch auf die des Elternbeirats. Als Schulleiterin stellt sich mir jedoch die Frage, ob ein Elternbeirat mit eigener Website überhaupt rechtmäßig ist. Antwort Nein, ein Elternbeirat darf keine eigene Homepage betreiben, da es sich um ein „nicht selbstständiges Organ der Schule“ handelt. Bitten Sie deshalb die Vorsitzenden, die Seite vom Netz zu nehmen. Ein Foto, das die Mitglieder des Elternbeirats vorstellt, sowie die dazugehörigen Namen können Sie auf Ihrer schulischen Website veröffentlichen. Da Sie als Schulleitung die Schule nach außen präsentieren, sind Sie auch für die Inhalte der Seite verantwortlich. Wichtiger Hinweis am Rande: Fordern Sie von den Vorsitzenden die Einwilligungserklärungen für die Veröffentlichung von allen betroffenen Personen ein. Sofern der Elternbeirat Informationen an die Schulfamilie weitergeben möchte, hat dies über einen passwortgeschützten Bereich auf Ihrer schulischen Website zu erfolgen. Alle veröffentlichten Informationen sollten vorab von Ihnen geprüft werden – wie bereits erwähnt, sind Sie als Schulleitung verantwortlich. Einen Elternbeirat mit eigener Website sollte es nicht geben.
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