So gehen Sie bei Cybermobbing mit Ihren SchĂŒlern vor

Mit den ersten Smartphones spĂ€testens in der 5. Klasse geht es los: das Cybermobbing. Messenger wie WhatsApp bieten die BĂŒhne fĂŒr Gemeinheiten, die weit ĂŒber eine normale HĂ€nselei hinausgehen. Ehe man sich versieht, wird man zum Opfer oder zum TĂ€ter. Fehlende Erfahrungen beim Umgang mit dem Smartphone und mangelnde Medienkompetenz gehören mit zu den GrĂŒnden. Als LehrkrĂ€fte stehen Sie dieser Problematik unter UmstĂ€nden ratlos gegenĂŒber und sind auf der Suche nach Maßnahmen zur Intervention. Und um diese Angriffe im Voraus zu vermeiden, ist die PrĂ€vention noch wichtiger. Wie das aussehen kann und wie Sie Ihre SchĂŒlerinnen und SchĂŒler stĂ€rken, können Sie hier nachlesen. Gemeinsamkeiten mit klassischem Mobbing Wenn sich SchĂŒler von anderen in der Klasse geĂ€rgert oder gehĂ€nselt fĂŒhlen, dann muss es sich noch nicht zwangslĂ€ufig um Mobbing handeln. Typische Merkmale, an denen man Mobbing und Cybermobbing erkennen kann, sind: Die Anfeindungen finden ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum statt.Es sind wenige Personen daran beteiligt.Neben den TĂ€tern und dem Opfer sind auch MitlĂ€ufer beteiligt, die nicht aktiv am Mobbing teilnehmen, es aber stillschweigend dulden.Es herrscht ein KrĂ€fteungleichgewicht – â€žviele gegen einen“. Unterschiede zum klassischen Mobbing Cybermobbing besitzt aufgrund dieser Unterschiede eine andere Dynamik als das herkömmliche Mobbing: Man geht heute nicht mehr online, sondern man ist online. Cybermobbing kann 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche stattfinden.Die Opfer finden keine sicheren RĂŒckzugsrĂ€ume mehr.Cybermobbing fĂŒhrt zu einer extrem schnellen Verbreitung der verletzenden Nachrichten.„Das Internet vergisst nichts!“ Ehrverletzende Inhalte, die im Netz veröffentlicht wurden, lassen sich schwer entfernen.Durch den Online-Enthemmungseffekt werden Personen schneller zum TĂ€ter als beim klassischen Mobbing – man muss dem anderen nicht in die Augen sehen. Das sind die rechtlichen Aspekte Als TĂ€ter kommt man bei den Angriffen schnell mit dem Gesetz in Kontakt: Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG)Verleumdung/ĂŒble Nachrede (§§ 187/186 StGB)Recht
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Diese 4 versteckten Funktionen des Smartboards mĂŒssen Sie fĂŒr Ihren Schulalltag kennen

Das so oft zitierte „Ende der Kreidezeit“ ist nun auch in der deutschen Bildungslandschaft eingelĂ€utet worden, und vielleicht auch schon an Ihrer Schule haben – begĂŒnstigt durch den finanziellen Schub

Die Schule muss SchĂŒler mit erforderlichen Computern ausstatten

Handlungsempfehlung Erteilt eine Schule Hausaufgaben, die nur mithilfe eines PCs erledigt werden können, ist die Schule dafĂŒr verantwortlich, einen entsprechenden PC zur VerfĂŒgung zu stellen. Der konkrete Fall Der KlĂ€ger