Als Lehrkraft kennen Sie die Situation, wenn Sie morgens vor den Kopiergeräten stehen: Es werden Arbeitsblätter und Schulbücher kopiert oder abgeändert und zusammengefügt, um sie den Schülern zur Verfügung zu stellen. Zur klassischen Fotokopie gesellt sich die digitale Kopie, die an die Lernenden z. B. über einen virtuellen Kurs ausgegeben wird. Vielleicht haben Sie sich die Frage gestellt, ob Sie das dürfen, und falls ja, auch in welchem Rahmen. Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen zum Urheberrecht. Die „15-Prozent/20-Seiten“- Klausel Als Lehrkraft dürfen Sie aus jedem Werk 15 % oder maximal 20 Seiten als Unterrichtsmaterial vervielfältigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie dies analog (Fotokopie) oder digital (Scan) tun. Diese Kopien können Sie pro Schuljahr und Schulklasse und im Rahmen des Unterrichts einsetzen. Dies schließt neben Kopien für Ihre Schüler auch Vervielfältigungen, die Sie für sich im Rahmen der Unterrichtsvor- und -nachbereitung benötigen, mit ein. Was versteht man unter einem Werk? Als Werk versteht man jedes Printerzeugnis, z. B.: BuchZeitungZeitschriftBroschüreSchulbuchMusiknoten „Werke geringen Umfangs“ Ausgenommen von der „15-Prozent/20-Seiten“ Klausel sind die sogenannten „Werke geringen Umfangs“. Diese Werke dürfen komplett kopiert werden: Musiknoten mit maximal 6 SeitenEinzelne Pressebeiträge aus Zeitungen und ZeitschriftenBilder, Fotos und AbbildungenVergriffene Werke Sonderfall „Kopiervorlagen“ Eine weitere Ausnahmeregelung stellen Kopiervorlagen dar. Dies sind speziell für Lehrkräfte erstellte Sammlungen von fertigen Arbeitsblättern, die ausschließlich für den Unterricht konzipiert sind. Für Ihre Schulklasse müssen Sie bei den Kopiervorlagen keine Maximalgrenze beachten und können den kompletten Inhalt vervielfältigen. Wichtig: Ihren Kollegen dürfen Sie diese Kopien nicht zur Verfügung stellen. Diese müssen die Kopiervorlagen eigenständig erwerben. Digitale Kopien Für digitale Kopien gilt zunächst dieselbe „15-Prozent/20-Seiten“-Regel wie für analoge Vervielfältigungen. Einzige Beschränkung: Schulbücher dürfen Sie dann digital kopieren, wenn sie im Jahr 2005 und später erschienen sind. Digitale Kopien dürfen: per E-Mail an die Schüler weitergegeben werden.den Schülern mit jeder Projektionslösung
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