Nicht nur öffentliche Verwaltungen, Krankenhäuser und Industrieunternehmen, sondern auch Schulen geraten in das Blickfeld von Hackern. Diese legen Ihnen dann die gesamte digitale Infrastruktur lahm und drohen mit der Veröffentlichung der Daten, zu denen sie sich unbefugt Zugang verschafft haben, wenn Sie kein „Lösegeld“ zahlen. Informieren Sie sich hier, wie Sie mit einer solchen Krisensituation souverän und rechtssicher umgehen. Tipp 1: Nicht zahlen! Auch wenn Sie vielleicht kurz überlegen, ob Sie den Forderungen der Erpresser nachgeben und das „Lösegeld“ zahlen: Tun Sie das bitte nicht! Zum einen haben Sie keine Garantie, dass Sie dann wieder Zugriff auf Ihre Daten bekommen. Er- fahrungsgemäß schieben Erpresser bei zahlungswilligen „Kunden“ weitere Forderungen hinterher. Da kommen Sie schnell an die Grenzen Ihres Schulbudgets. Zum anderen fördern Sie mit Ihren Zahlungen hochkriminelle Machenschaften. Daher rate ich Ihnen dringend: Zahlen Sie kein Lösegeld! Tipp 2: Schulbehörde informieren und Polizei einschalten Informieren Sie umgehend die zuständige Schulbehörde und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit dieser ab. Wichtig ist, dass sofort die Polizei eingeschaltet und eine Strafanzeige erstattet wird. Als Schulleitung sollten Sie Beweise sichern, z. B., indem Sie Erpresserschreiben auf Ihrem Rechner mit Ihrem Smartphone fotografieren und Erpresserschreiben in Papier aufbewahren und möglichst wenig anfassen. Tipp 3: Datenschutzbeauftragte und Datenschutzbehörde einbeziehen Werden Sie von Hackern erpresst, müssen Sie davon ausge- hen, dass von diesem Angriff Daten von Schülerinnen und Schülern (SuS), Eltern und Lehrkräften betroffen sind. Hier- bei können auch besonders geschützte Daten, beispielsweise Gesundheitsinformationen über SuS und Lehrkräfte, betrof- fen sein. Daher müssen Sie innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Erpressung den Landesdatenschutzbeauftragten über die Vorfälle informieren. Suchen Sie hierbei die Unterstützung des Datenschutzbeauftragten der Schulbehörde. Dieser hat unter anderem die Aufgabe, Sie in einer solchen Krisensituation zu beraten und Ihnen beim Anfertigen der Anzeige des Datenlecks zu helfen. Fordern
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