Fehlzeiten wegen Long COVID – 4 Fakten, wenn eine Kündigung droht

Gegen lange und schwerwiegende Erkrankungen ist niemand gefeit. Mittlerweile häufen sich die Fälle, in denen eine überstandene COVID-19 Erkrankung zu langfristigen Ausfällen wegen Long-COVID-Beschwerden führt. Sollten Sie solche Fälle in Ihrem Sekretariat oder im Kollegium haben, ist bei Angestellten auch eine Beendigung des Anstellungsverhältnisses nicht ausgeschlossen. Beispiel aus dem Schulalltag: Claudia Wagner droht die Kündigung Claudia Wagner leitet seit 7 Jahren das Schulsekretariat der Gesamtschule in Koblenz. In der 1. Welle der Corona-Pandemie 2020 erkrankte sie an COVID-19. Es folgte ein wochenlanger stationärer Aufenthalt mit künstlichem Koma und Beatmung im Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz. Claudia Wagner ist seitdem ein anderer Mensch. Sie hat typische Long-COVID-Symptome und ist kaum noch leistungsfähig. Sie fühlt sich den Aufgaben im Sekretariat nicht mehr gewachsen und möchte an einen ruhigeren Arbeitsplatz versetzt werden. Der steht aber laut Schulträger nicht zur Verfügung und es könne für sie kein neuer Arbeitsplatz geschaffen werden. Claudia Wagner muss vielmehr mit einer personenbedingten Kündigung rechnen. Schulleitung und Kollegium sind entsetzt. Rechtlicher Hintergrund zur personenbedingten Kündigung Eine personenbedingte, d. h. krankheitsbedingte Kündigung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen im Schnitt Fehlzeiten von 25 bis 30 % erreicht werden. Darüber hinaus muss es eine negative medizinische Prognose für die Zukunft geben. Die muss davon ausgehen, dass die Fehlzeiten aufgrund des Krankheitsbildes auch zukünftig erreicht werden wird. Dann steht die Erkrankung einer dauerhaften Leistungsunfähigkeit gleich. Eine Kündigung wäre zulässig – auch im Krankenstand. Außerdem muss der Arbeitgeber prüfen, ob ein anderer, leistungsgeminderter Arbeitsplatz für die/den Betroffenen zur Verfügung steht. Das ist zu tun: Sprechen Sie mit dem Schulträger Informieren Sie sich beim Rechtsamt Ihres Schulträgers über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei längerfristiger Erkrankung, falls eine Kündigung im Raum steht. Orientieren Sie sich dabei am nachfolgenden Faktencheck. Fakt: Kranke bekommen 6 Wochen lang volles Entgelt Wenn
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Sorgen Sie dafür, dass Eingangsuntersuchungen nachgeholt werden

Die Grundschulen dürfen jetzt schon den 2. „Corona-Wundertüten-Jahrgang“ als Erstklässler begrüßen. Gemeint sind Schülerinnen und Schüler (SuS), die aufgrund der Corona-Pandemie keine Schuleingangsuntersuchung durchlaufen haben. Das bedeutet, dass in vielen

Kündigung wegen Corona-Quarantäne rechtswidrig

Handlungsempfehlung Eine Kündigung in einer solchen Quarantäne-Situation ist rechtswidrig. Im Ergebnis ist deshalb ein quarantänebedingter zeitweiliger Ausfall von Sekretärin, Hausmeister oder Lehrkräften hinzunehmen. Der konkrete Fall Der Mitarbeiter eines Kleinbetriebs