
Inklusion ist nicht nur ein verbrieftes Recht nach der UN-Menschenrechtscharta, sondern auch in den Schulgesetzen der Länder verankert. Nachdem die coronabedingten Defizite bei SuS offenbar wurden, verschärft sich der Ton an manchen Schulen. Eltern sehen Inklusion als zusätzliche Benachteiligung ihrer Kinder, deren Leistungen bereits durch die Corona-Maßnahmen beeinträchtigt sind. Wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie hier. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Keine Gymnasialempfehlung wegen Hannah und Max? Nach den Sommerferien wurden Hannah und Max, 2 SuS mit leichter geistiger Behinderung, in die 4. Klasse der Paul-Klee-Grundschule aufgenommen. Die Lehrkräfte müssen deshalb immer zusätzliche Förderzeit für die beiden Kinder aufwenden. Sehr zum Ärgernis der Familien von Glasener und Pütz. Sie haben sowohl am Elternabend als auch in mehreren Elternstammtischrunden angemerkt, dass ihre Kinder durch die Einzelinklusion benachteiligt würden. Schließlich müssten noch Corona-Defizite aufgearbeitet werden und die finalen Entscheidungen über die Empfehlung für die weiterführende Schule stünden an. Susanne von Glasener droht im kleinen Kreis sogar an, den Rechtsweg zu beschreiten. RECHTLICHER HINTERGRUND zur Einzelinklusion In den meisten Fällen wurde die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in die Schulgesetze übernommen. Nach diesen Regelungen können SuS mit Handicap in Regelschulen unterrichtet werden. Dies bedeutet regulärer Schulunterricht für alle, die in ihrer körperlichen Funktion, ihren geistigen Fähigkeiten oder ihrer seelischen Gesundheit beeinträchtigt sind (vgl. § 2 Sozialgesetzbuch [SGB] IX). Das auch für Schulen anwendbare Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gebietet zudem ein Verbot von Benachteiligungen im Hinblick auf Bildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 AGG). DAS IST ZU TUN: Klären Sie Eltern über Inklusion auf Informieren Sie solche Eltern, die sich gegen Inklusion in den Klassen ihrer Kinder wehren, über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. 1. Tipp: SuS mit Handicap haben ein Anrecht auf Regelschulbesuch SuS mit einem Handicap dürfen Ihre Regelklassen besuchen. Sie
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