
Die Unwetterkatastrophen haben auch vor Schulen und Lehrkräften nicht haltgemacht. Manches Schulgebäude ist nach der Unwetterkatastrophe unbenutzbar, Mobiliar, technische Einrichtungen und Instrumente wurden vernichtet, und die Schulbehörden müssen sich jetzt überlegen, wo der Schulunterricht nach den Sommerferien in den betroffenen Gebieten weitergehen soll. Denn eins ist klar: Die Aufräum-, Abriss- bzw. Wiederaufbauarbeiten werden auf jeden Fall länger dauern als die Sommerferien. Aber auch viele Lehrkräfte stehen nach den Überflutungen vor dem Nichts. Und die Hilfsbereitschaft von Kollegen und Eltern ist in den betroffenen Gebieten riesengroß. Es werden Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, um die Kollegin oder den Kollegen oder die Lehrkraft aus den Notunterkünften herauszuholen. Schaffen Sie die Rahmenbedingungen für Spenden für betroffene Kolleginnen und Kollegen (KuK) Als Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen Lehrkräfte grundsätzlich keinerlei Geschenke oder Vergünstigungen von Dritten, insbesondere nicht von Eltern annehmen. Dies verstößt nicht nur gegen arbeitsvertragliche bzw. dienstrechtliche Vorgaben, sondern kann sogar eine Straftat darstellen. Das fehlt den von einer solchen persönlichen Katastrophe betroffenen KuK gerade noch. Geringwertige Sachspenden sind unproblematisch Stellen die Eltern der Schule der betroffenen Familie z. B. gebrauchte Kleidung zur Verfügung, um die erste Not zu überbrücken, ist dies juristisch unproblematisch. Denn es handelt sich um geringwertige Sachspenden, zumal in einer absoluten Ausnahmesituation. Vorsicht bei weiterer Vorteilsgewährung durch Eltern Anders sieht es aber aus, wenn Eltern Lehrkräften z. B. unentgeltlich Wohnraum zur Verfügung stellen, ihnen Möbel oder andere wertvollere Einrichtungsgegenstände, wie Waschmaschine oder Herd schenken. Denn mit dem Verbot der Annahme von Geschenken und Vergünstigungen möchte der Gesetzgeber verhindern, dass die Lehrkraft durch die Annahme von Geschenken oder sonstigen Vorteilen in Abhängigkeit zu Eltern gerät, die sich so vielleicht positive Effekte für die Noten ihrer Kinder „erkaufen“ könnten. Gleiches gilt für Geldspenden, die die Eltern für betroffene Lehrkräfte sammeln, auch wenn diese wirklich nur
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