Nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 versuchen viele in Deutschland an- sässige Familien, ihre obdachlosen Angehörigen von dort nach Deutschland zu holen. Niemand kann derzeit voraus- sagen, wann ein normales Leben im Erdbebengebiet – auch mit Schulbesuch – wieder möglich sein wird. Konkret wird dies für Sie in Ihrer Schule dann, wenn Familien aus der Erdbebenregion nach Deutschland gekommen sind und um Aufnahme ihrer Kinder in Ihre Schule bitten. Was Sie als Schulleitung über den Status von Kindern aus der Türkei und aus Syrien wissen sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Ali kommt aus Gaziantep Der 8-jährige Ali hat als Einziger seiner Familie die Katastrophe auf der türkischen Seite des Erdbebens in der Region Gaziantep überlebt. Sein Onkel Arif Ramoglou, der in Frankfurt am Main geboren und aufgewachsen ist, hatte im Februar 2023 deutsche Rettungskräfte vor Ort mit der Suche nach Ali beauftragt. Ali wurde schließlich mit 30 anderen Kindern, die überlebt haben, von der Türkei nach Deutschland ausgeflogen. Hier sind die Kinder seitdem bei Verwandten untergebracht. Die Kommune unterrichtet die örtliche Grundschule über die Ankunft der Kinder aus dem Erdbebengebiet. RECHTLICHER HINTERGRUND zu Flüchtlingen aus dem Erdbebengebiet Für Menschen, die aus der Erdbebenregion der Türkei oder aus Syrien kommen, gilt nach wie vor eine reguläre Visumspflicht. Weder die Türkei noch Syrien gehören zum Schengen-Raum, in dem unbegrenzte Reisen und Aufenthalte von Mitgliedern anderer Schengen-Staaten möglich sind. Erdbebenopfer, die für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei Verwandten in Deutschland unterkommen möchten, können ein verkürztes Antragsverfahren für ein Visum mit auf Deutschland räumlich beschränkter Gültigkeit erhalten. Wer Familienangehörige in Deutschland wie im Praxisbei- spiel aufnimmt, muss im Rahmen dieses Verfahrens eine Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66–68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) abgeben. Damit verpflichten sich die Einladen-
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