Kontakt-, Annäherungs- und Umgangsverbote: Hier finden Sie Antworten auf Ihre 10 häufigsten Fragen

Wenn Eltern sich trennen, geht dies nicht immer friedlich und einvernehmlich vonstatten. Oft kommt es zu schwerwiegenden Konflikten, die sich auch auf die von den Trennungskonflikten der Eltern betroffenen Schülerinnen und Schüler (SuS) und auch auf den Schulfrieden auswirken. Mit „normalen“ Trennungsstreitigkeiten kommen Sie als Lehrkraft meist zurecht. Schwierig wird es allerdings, wenn es zu gerichtlichen Kontakt-, Annäherungs- und Umgangsverboten kommt. Diese wirken sich auch nachhaltig auf den Schulalltag aus und werfen eine Reihe rechtlicher Fragen auf. Die 10 häufigsten möchte ich Ihnen hier beantworten. PraxisbeispielSara besucht die 2. Klasse der Grundschule „Im Wiesengrund“. Ihr Vater stammt aus Marokko, die Mutter aus Deutschland. Zwischen den Eltern ist es während der Corona-Pandemie zu schweren Konflikten gekommen. Der Vater ist sowohl gegenüber seiner Frau als auch gegenüber seiner Tochter gewalttätig geworden. Daraufhin ist die Mutter zunächst in eine Pension gezogen und hat sich jetzt eine eigene Wohnung gesucht. Saras Vater bedroht seine Frau und Tochter nach wie vor und stalkt beide massiv. Er hat seiner Frau mehrfach gedroht, Sara aus der Schule abzuholen und sich mit ihr nach Marokko abzusetzen. Sie werde ihre Tochter nie wiedersehen. Daraufhin hat die Mutter sich Hilfe beim Jugendamt und schließlich beim Familiengericht geholt. Dieses hat ein Umgangsverbot für den Vater ausgesprochen. Saras Mutter hat außerdem ein Kontakt- und Annäherungsverbot erwirkt. Der Vater darf sich ihr und Sara nicht mehr als 100 m nähern und auch keinerlei Kontakt zu ihnen aufnehmen. Als die Mutter die Klassenlehrerin hierüber informiert und sie bittet, darauf zu achten, dass Saras Vater nicht auf dem Schulgelände auftaucht, überlegt sie, was diese Verbote konkret im Schulalltag bedeuten. Frage 1: „Kann ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Schüler oder der Schülerin verbieten?“ Antwort: Nein. So einfach ist das nicht. Denn Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, Kontakt
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Wenn Eltern keine Inklusionskinder in der Klasse wollen

Inklusion ist nicht nur ein verbrieftes Recht nach der UN-Menschenrechtscharta, sondern auch in den Schulgesetzen der Länder verankert. Gerade zum Schulstart 2021/2022 können bei Eltern Irritationen aufkommen, wenn plötzlich Kinder

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So gehen Sie rechtlich einwandfrei mit Eltern um, die sich getrennt haben

Als Rechtsanwältin stelle ich fest, dass seit der Corona-Pandemie die Anzahl der Trennungen und Scheidungen erheblich zunimmt. Das gilt für alle Familien, allerdings sind vielfach Familien mit Kindern mit Behinderung