
Während der akuten Phase der Corona-Pandemie haben Sie in Ihrer Schule wichtige Erfahrungen mit Online-Unterricht und Homeschooling gemacht. Diese Erfahrungen können Sie auch nutzen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Erkrankung die Schule für längere Zeit nicht besuchen kann. Beispiel aus dem Schulalltag: Paul hat eine ImmunschwächePaul Müller besucht die 3. Klasse der Grundschule in Saarlouis. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus wurde der behandelnde Kinderarzt erstmals darauf aufmerksam, dass Paul offenkundig an einer angeborenen Immunschwäche leidet. Er muss sich deshalb zur weiteren Diagnostik und den damit verbundenen Untersuchungen zunächst für 8 Wochen in eine Spezialklinik begeben. Danach soll er vorläufig für mindestens 2 weitere Wochen zu Hause bleiben, um keinerlei Infektionsrisiko im Klassenverband ausgesetzt zu sein. Pauls Eltern machen sich Sorgen, wie der Schulbesuch in dieser Zeit aussehen kann. Schließlich steht nach Abschluss des kommenden Schuljahrs 2022/2023 der Wechsel in die weiterführende Schule an Rechtlicher Hintergrund zum Schulbesuch langzeiterkrankter Kinder Die Schulpflicht gilt für alle Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres. Dies gilt auch für Zeiten einer längerfristigen Erkrankung mit der Folge, dass Kinder für längere Zeit die Schule nicht besuchen können. Nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen haben diese Kinder ebenfalls Anspruch auf Unterricht. Dieser Unterricht findet entweder in digitaler Form zu Hause oder in der Klinik statt. Er kann auch in Präsenz als Haus- oder Klinikunterricht stattfinden. Das ist zu tun: Klären Sie die Unterrichtsmöglichkeiten Als Schulleitung sind Sie verpflichtet, Eltern auf die Möglichkeiten von Krankenhaus- oder Hausunterricht hinzuweisen. Sie müssen es dem erkrankten Kind ermöglichen, die Schulpflicht zu erfüllen. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-für-Schritt-Anleitung. Schritt: Klären Sie die Bedürfnisse des erkrankten Kindes Der Gesundheitszustand Ihrer erkrankten SuS ist maßgebend dafür, inwieweit ein Kind überhaupt belastbar ist und an einer alternativen Unterrichtsform teilnehmen kann. Wenn Sie ggf. gemeinsam mit Unterstützung
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